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Um die vorstehenden Erwägungen anhand von Fallgruppen zu konkretisieren, dürfte (mit aller Vorsicht) folgendes ausgehend von den handelnden natürlichen Personen sinnvoll sein: | Um die vorstehenden Erwägungen anhand von Fallgruppen zu konkretisieren, dürfte (mit aller Vorsicht) folgendes ausgehend von den handelnden natürlichen Personen sinnvoll sein: |
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- Beteiligt sind ausschließlich Beschäftigte im weiteren Sinne(inklusive Hochschullehrer) einer Hochschule --> Hochschule ist Verantwortlicher ((Anmerkung: Natürlich können sich insbesondere Hochschullehrer aber auch andere Beschäftigte auf die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5]] Abs. 3 GG berufen. Das muss und sollte aber kein Widerspruch zur Hochschule als [[Verantwortlicher]] sein: Ver)) | - Beteiligt sind ausschließlich Beschäftigte im weiteren Sinne(inklusive Hochschullehrer) einer Hochschule --> Hochschule ist Verantwortlicher ((Anmerkung: Natürlich können sich insbesondere Hochschullehrer aber auch andere Beschäftigte auf die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5]] Abs. 3 GG berufen. Das muss und sollte aber kein Widerspruch zur Hochschule als [[Verantwortlicher]] sein: Verantwortlicher ist gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 7 DSGVO, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dass müssen für juristische Personen wie eine Hochschule notwendigerweise eine natürliche Personen tun.)) |
- Zusätzlich zu 1. sind auch Studierende beteiligt, die jedoch unter Aufsicht und Anleitung durch Beschäftigte tätig werden --> Hochschule ist Verantwortlicher ist gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 7 DSGVO, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dass muss für juristische Personen wie eine Hochschule notwendigerweise eine natürliche Person sein. | - Zusätzlich zu 1. sind auch Studierende beteiligt, die jedoch unter Aufsicht und Anleitung durch Beschäftigte tätig werden --> Hochschule ist Verantwortlicher |
- Beteiligt sind Studierende und Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung sind durch Hochschule festgelegt und Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule erfolgt --> Hochschule ist Verantwortlicher | - Beteiligt sind Studierende und Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung sind durch Hochschule festgelegt und Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule erfolgt --> Hochschule ist Verantwortlicher |
- Beteiligt sind Studierende aber Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung der Forschung sind frei oder keine Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule --> Studierende sind Verantwortliche aber möglicherweise auch die Hochschule | - Beteiligt sind Studierende aber Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung der Forschung sind frei oder keine Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule --> Studierende sind Verantwortliche aber möglicherweise auch die Hochschule |