Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Datenminimierung
Datenminimierung gehört zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und beinhaltet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein [muss]“.