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bring_your_own_device [2020/03/12 21:54] – [Sicherheitshinweise] Martin Neldner | bring_your_own_device [2020/12/01 12:43] – [Generelle Hinweise] Admin |
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===== Generelle Hinweise ===== | ===== Generelle Hinweise ===== |
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Wenn BYOD nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber zugelassen wurde, erfolgt der Einsatz durch Beschäftigte auf eigenes Risiko. Wo BYOD ausdrücklich untersagt ist, muss das respektiert werden. | Wenn BYOD nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber zugelassen wurde, erfolgt der Einsatz durch Beschäftigte auf eigenes Risiko.(Zur Klarstellung: Eine Verpflichtung zur Nutzung von BYOD besteht nur, wenn das ausnahmsweise vereinbart wurde, zB in einer Vereinbarung zu [[:Telearbeit]].) Wo BYOD ausdrücklich untersagt ist, muss das respektiert werden.((Gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 7 DSGVO legt der [[:Verantwortlicher|Verantwortliche]] die Mittel der Verarbeitung fest, wozu auch die eingesetzte Hard- und Software gehört. Der Verantwortliche für eine Verarbeitung ist in der Arbeitgeber-Arbeitnehmer Konstellation aber in aller Regel der - weisungsberechtigte - Arbeitgeber.)) |
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Beschäftigte sollten sorgfältig abwägen, ob sie private Technik dienstlich nutzen. | Beschäftigte sollten sorgfältig abwägen, ob sie private Technik dienstlich nutzen. |
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Im Regelfall ist ein Einsatz allenfalls für mobile Geräte bzw. außerhalb des dienstlichen Arbeitsplatzes sinnvoll. | Im Regelfall ist ein Einsatz allenfalls für mobile Geräte bzw. außerhalb des dienstlichen Arbeitsplatzes sinnvoll, also im Rahmen der [[:Telearbeit]]. (Zu den Beschränkungen der Telearbeit an der TU Ilmenau siehe: [[:TU:Telearbeit_(TU)]].) |
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Private Technik sollte nicht direkt mit dienstlicher Hardware verbunden werden, z.B. über USB, das gilt insbesondere für Speichermedien (USB-Sticks) aus unklaren Quellen (Werbegeschenke, Funde, gebraucht erworben etc.) aber auch für sonstige Technik, z.B. private Drucker, um sich den Weg zum zentralen Drucker zu sparen. | Private Technik sollte nicht direkt mit dienstlicher Hardware verbunden werden, z.B. über USB, das gilt insbesondere für Speichermedien (USB-Sticks) aus unklaren Quellen (Werbegeschenke, Funde, gebraucht erworben etc.) aber auch für sonstige Technik, z.B. private Drucker, um sich den Weg zum zentralen Drucker zu sparen. |
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| [[Personenbezogene Daten]] sollten allenfalls verarbeitet werden, wenn sie als nicht besonders sensibel (bzw. Schutzbedarf normal/mittel) eingestuft sind. Im Vergleich zu normaler [[Telearbeit]] birgt BYOD zusätzliche Risiken. |
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===== Sicherheitshinweise ===== | ===== Sicherheitshinweise ===== |
====== Weblinks ====== | ====== Weblinks ====== |
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* [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FKramerITArbR_1%2Fcont%2FKramerITArbR%2EglB%2EglVIII%2Ehtm |Hoppe in Kramer, IT-Arbeitsrecht, Rn. 616-618, Rn. 727-634, 1. Auflage 2017]] | * [[https://www.datenschutz-bayern.de/corona/sonderinfo.html| Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD): Sonderinformationen zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie]], [[https://web.archive.org/web/20200318124253/https://www.datenschutz-bayern.de/corona/sonderinfo.html|Seite bei archive.org]]. |
* [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr_2%2Fcont%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr.glsect37.glviii.gl2.gla.glcc.htm&pos=12&hlwords=on |Conrad in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, Rn. 293-301, 2. Auflage 2016]] | * [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr_2%2Fcont%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr.glsect37.glviii.gl2.gla.glcc.htm&pos=12&hlwords=on |Conrad in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, Rn. 293-301, 2. Auflage 2016]] |
| * [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FKramerITArbR_1%2Fcont%2FKramerITArbR%2EglB%2EglVIII%2Ehtm |Hoppe in Kramer, IT-Arbeitsrecht, Rn. 616-618, Rn. 727-634, 1. Auflage 2017]] |
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