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auftragsverarbeitungsvertrag [2019/05/17 17:28] – [Zwingende Inhalte] Adminauftragsverarbeitungsvertrag [2019/05/17 17:29] – [Auftragsverarbeitungsvertrag] Admin
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 Der **Auftragsverarbeitungsvertrag** oder kurz „**AVV**“ oder „**AV-Vertrag**“ regelt das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bei einer [[Auftragsverarbeitung]]. Der **Auftragsverarbeitungsvertrag** oder kurz „**AVV**“ oder „**AV-Vertrag**“ regelt das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bei einer [[Auftragsverarbeitung]].
  
-Üblicherweise handelt es sich dabei um ein vom [[Leistungsvertrag]] unabhängiges Dokument. Es ist jedoch auch möglich Leistungsvertrag und AVV in einem Dokument zusammenzufassen.+Üblicherweise handelt es sich dabei um ein vom [[Leistungsvertrag]] unabhängiges Dokument (Siehe dazu auch [[Softwarebeschaffung]]. Es ist möglichLeistungsvertrag und AVV in einem Dokument zusammenzufassen.
  
 Als Anhang zum AVV werden üblicherweise die [[technische_und_organisatorische_massnahmen|TOMs]] vereinbart. Als Anhang zum AVV werden üblicherweise die [[technische_und_organisatorische_massnahmen|TOMs]] vereinbart.
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