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Aufbewahrungsfristen sind Zeiträume über die Dokumente aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen sind Dokumente mit personenbezogenen Daten in der Regel zu löschen, so dass das Pendant zu einer Aufbewahrungsfrist meist die Löschfrist ist.

In diesem Sinne empfiehlt Erwägungsgrund Nr. 64 S. 2 DSGVO: „Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich beispielsweise aus § 147 AO und HGB.

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