Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
abmahnung [2019/03/22 17:14] Martin Neldnerabmahnung [2019/03/22 17:27] Martin Neldner
Zeile 3: Zeile 3:
 **Öffentliche Stellen können normalerweise nicht abgemahnt werden** unabhängig vom Ausgang des aktuellen Streits, denn sie stehen in aller Regel nicht im Wettbewerb. Ausgenommen sind natürlich die Bereiche, wo eine öffentliche Stelle ausnahmsweise im Wettbewerb steht; z.B. öffentlich-rechtliche Sparkassen mit ihrem Privatkundengeschäft. **Öffentliche Stellen können normalerweise nicht abgemahnt werden** unabhängig vom Ausgang des aktuellen Streits, denn sie stehen in aller Regel nicht im Wettbewerb. Ausgenommen sind natürlich die Bereiche, wo eine öffentliche Stelle ausnahmsweise im Wettbewerb steht; z.B. öffentlich-rechtliche Sparkassen mit ihrem Privatkundengeschäft.
  
-Eine vorläufig als abseitig einzustufende Auffassung leitet die Berechtigungen direkt aus [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/80.html| Art. 80]] DSGVO her.((Vgl. [[https://www.ig-datenschutz.com/copy-of-aktivlegitimation|IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.: Information zu Abmahnungen und zur Aktivlegitimation des Vereins]], [[https://web.archive.org/web/20190322160806/https://www.ig-datenschutz.com/copy-of-aktivlegitimation|Seite bei archive.org]]. Kritische Auseinandersetzung mit dem Vorgehen des Vereins: [[https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnung-des-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v|RA Putte: DSGVO-Abmahnungen des IGD Interessengemeinschaft Datenschutz]], [[https://web.archive.org/web/20190322161053/https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnung-des-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v/|Seite bei archive.org]].)) Wenn sich diese Auffassung durchsetzen würde, könnten auch öffentliche Stellen (kostenpflichtig) abgemahnt werden.+Eine vorläufig als abseitig einzustufende Auffassung leitet die Berechtigungen direkt aus [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/80.html| Art. 80]] DSGVO her.((Vgl. [[https://www.ig-datenschutz.com/copy-of-aktivlegitimation|IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.: Information zu Abmahnungen und zur Aktivlegitimation des Vereins]], [[https://web.archive.org/web/20190322160806/https://www.ig-datenschutz.com/copy-of-aktivlegitimation|Seite bei archive.org]]. Kritische Auseinandersetzung mit dem Vorgehen des Vereins: [[https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnung-des-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v|RA Putte: DSGVO-Abmahnungen des IGD Interessengemeinschaft Datenschutz]], [[https://web.archive.org/web/20190322161053/https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnung-des-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v/|Seite bei archive.org]].)) Wenn sich diese Auffassung wider Erwarten durchsetzen würde, könnten auch öffentliche Stellen (kostenpflichtig) abgemahnt werden.
  
 {{tag>Artikel}} {{tag>Artikel}}
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Abmahnung (erstellt für aktuelle Seite)