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zweckbindung [2020/06/05 17:25] (aktuell) – angelegt Admin
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 +====== Zweckbindung ======
  
 +**Zweckbindung** ist einer der [[Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten]] des [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] [[DSGVO]] und besagt, dass Daten nur für die Zwecke verwendet werden sollen, die (natürlich rechtmäßigerweise) bei der Erhebung festgelegt waren. Der Grundsatz der Zweckbindung in der DSGVO ist bereits in [[https://dejure.org/gesetze/GRCh/8.html|Art. 8]] [[GRCh]] (Grundrechtecharta) angelegt.
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 +Vom Grundsatz der Zweckbindung gibt es zahlreiche Ausnahmen bzw. Regelungen, dass Datenerhebungen gewissermaßen automatisch auch zu bestimmten Zwecken quasi "miterhoben" werden. Das betrifft in der DSGVO schon [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 Buchstabe b und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html|Art. 6]] Abs. 4 DSGVO. Es gibt aber auch diverse weitere Regelungen, siehe beispielsweise den Artikel [[:thuerdsg|§ 17 Thüringer Datenschutzgesetz]].
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 +{{tag>Artikel}} 
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