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wiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/12 19:29] – [8.2.4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung] Adminwiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/12 19:38] – [5. Verarbeitung] Admin
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 Es liegt auch gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 2 DSGVO eine Verarbeitung vor, zumindest durch die Aufbewahrung(=Speicherung) aber in der Bewertung der Prüfungsleistung dürfte auch eine "Organisation" und ein "Ordnen" zu sehen sein. Es liegt auch gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 2 DSGVO eine Verarbeitung vor, zumindest durch die Aufbewahrung(=Speicherung) aber in der Bewertung der Prüfungsleistung dürfte auch eine "Organisation" und ein "Ordnen" zu sehen sein.
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 +===== - Artikel 15 Abs. 4 DSGVO als negative Tatbestandsmerkmal? =====
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 +Das Recht auf Kopie könnte zusätzlich ein negatives Tatbestandsmerkmal in Gestalt des Art. 15 Abs. 4 beinhalten. Das würde im vorliegenden Fall dazu führen, dass letztlich eine Abwägung der etwa betroffenen Rechtsgüter erfolgen müsste.
  
 ===== - Betroffenenrechte, insbesondere Recht auf Auskunft und Recht auf Kopie ===== ===== - Betroffenenrechte, insbesondere Recht auf Auskunft und Recht auf Kopie =====
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QR-Code Recht auf Kopie bei Prüfungsleistungen (erstellt für aktuelle Seite)