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+ | ===== - Artikel 15 Abs. 4 DSGVO als negative Tatbestandsmerkmal? | ||
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+ | Das Recht auf Kopie könnte zusätzlich ein negatives Tatbestandsmerkmal in Gestalt des Art. 15 Abs. 4 beinhalten. Das würde im vorliegenden Fall dazu führen, dass letztlich eine Abwägung der etwa betroffenen Rechtsgüter erfolgen müsste. | ||
===== - Betroffenenrechte, | ===== - Betroffenenrechte, |