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=== - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung === | === - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung === | ||
- | Art. 5,6 DSGVO | + | Art. 5,6 DSGVO (Art. 15 DSGVO als Rechtfertigungstatbestand neben Art. 6?) |
== - lit. c Verpflichtung == | == - lit. c Verpflichtung == | ||
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== - lit a Einwilligung == | == - lit a Einwilligung == | ||
- | Die [[Einwilligung]] der betroffenen Person gemäß [[https:// | + | Die [[:Einwilligung]] der betroffenen Person gemäß [[https:// |
- | Eine etwaige Pflicht der TU Ilmenau, zumindest zu versuchen, die Einwilligung einzuholen, würde daran nichts ändern: einerseits wirkt eine solche Pflicht nur im Verhältnis der TU Ilmenau zur Studentin und andererseits sind im Hinblick auf die notwendige [[Freiwilligkeit]] der Einwilligung aufgrund der Beschränkungen des [[Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] enge Grenzen gesetzt. Jegliche Ausübung von Druck würde die Einwilligung unwirksam machen. | + | Eine etwaige Pflicht der TU Ilmenau, zumindest zu versuchen, die Einwilligung einzuholen, würde daran nichts ändern: einerseits wirkt eine solche Pflicht nur im Verhältnis der TU Ilmenau zur Studentin und andererseits sind im Hinblick auf die notwendige [[:Freiwilligkeit]] der Einwilligung aufgrund der Beschränkungen des [[:Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] enge Grenzen gesetzt. Jegliche Ausübung von Druck würde die Einwilligung unwirksam machen. |
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