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wiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/02 12:06] – [8.2.4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung] Adminwiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/12 16:16] – [8.2.4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung] Admin
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 === - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung === === - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ===
  
-Art. 5,6 DSGVO+Art. 5,6 DSGVO (Art. 15 DSGVO als Rechtfertigungstatbestand neben Art. 6?)
  
 == - lit. c Verpflichtung == == - lit. c Verpflichtung ==
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 == - lit a Einwilligung == == - lit a Einwilligung ==
  
-Pflicht der TU Ilmenau, zumindest zu versuchen, die Einwilligung einzuholen?+Die [[:Einwilligung]] der betroffenen Person gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html|Art. 6]] Abs. 1 UA 1 lit. a DSGVO, hier des Prüfers, würde die Übermittlung rechtfertigen. Allerdings liegt eine solche Einwilligung gerade nicht vor. 
 + 
 +Eine etwaige Pflicht der TU Ilmenau, zumindest zu versuchen, die Einwilligung einzuholen, würde daran nichts ändern: einerseits wirkt eine solche Pflicht nur im Verhältnis der TU Ilmenau zur Studentin und andererseits sind im Hinblick auf die notwendige [[:Freiwilligkeit]] der Einwilligung aufgrund der Beschränkungen des [[:Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] enge Grenzen gesetzt. Jegliche Ausübung von Druck würde die Einwilligung unwirksam machen.
  
 == - Zwischenergebnis Rechtmäßigkeit der Verarbeitung == == - Zwischenergebnis Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ==
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