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wiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/02 11:27] – [3. Anwendungsbereich der DSGVO] Admin | wiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/12 16:16] – [8.2.4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung] Admin | ||
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=== - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung === | === - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung === | ||
- | Art. 5,6 DSGVO | + | Art. 5,6 DSGVO (Art. 15 DSGVO als Rechtfertigungstatbestand neben Art. 6?) |
== - lit. c Verpflichtung == | == - lit. c Verpflichtung == | ||
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== - lit. e Aufgabe == | == - lit. e Aufgabe == | ||
- | Ermöglichung der Überprüfung der Sachlichen Richtigkeit der Korrektur | + | Ein Rechtfertigung der Verarbeitung könnte gemäß [[https:// |
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+ | Eine solche Aufgabe könnte darin liegen, dass eine Ermöglichung der Überprüfung der Sachlichen Richtigkeit der Korrektur | ||
+ | |||
+ | Allerdings müsste die Erforderlichkeit gegeben sein. Dagegen spricht, dass es ein prüfungsrechtliches Überdenkungsverfahren gibt, dass auch einen Anspruch auf umfassende Akteneinsicht beeinhaltet. Daneben ein weiteres Verfahren zur Überprüfung der Richtigkeit zu etablierend erscheint nicht erforderlich. | ||
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+ | Dagegen spricht auch, dass im hier angenommenen Fall eine Überprüfung der Richtigkeit gerade nicht beabsichtigt ist. | ||
== - lit. f berechtigtes Interesse == | == - lit. f berechtigtes Interesse == | ||
- | Problem in jedem Falle: Behörde, da hier hoheitlicher | + | Eine Rechtfertigung gemäß [[https:// |
== - lit a Einwilligung == | == - lit a Einwilligung == | ||
- | Pflicht der TU Ilmenau, zumindest zu versuchen, die Einwilligung einzuholen? | + | Die [[: |
+ | |||
+ | Eine etwaige | ||
== - Zwischenergebnis Rechtmäßigkeit der Verarbeitung == | == - Zwischenergebnis Rechtmäßigkeit der Verarbeitung == |