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wiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/06/27 19:08] – [4. Personenbezogene Daten der Studierenden] Admin | wiki:user:martin_neldner:recht_auf_kopie_bei_pruefungsleistungen [2019/07/04 17:08] – [8.2.4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung] Admin | ||
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===== - Anwendungsbereich der DSGVO ===== | ===== - Anwendungsbereich der DSGVO ===== | ||
- | Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO ist für analoge Datenverarbeitungen (" | + | Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO ist für analoge Datenverarbeitungen (" |
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===== - Verarbeitung ===== | ===== - Verarbeitung ===== | ||
+ | |||
+ | Es liegt auch gemäß [[https:// | ||
===== - Betroffenenrechte, | ===== - Betroffenenrechte, | ||
+ | Da eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der DSGVO vorliegt, kann sich A auf die Betroffenenrechte der DSGVO berufen. Dazu gehört auch das Recht auf Auskunft und mithin grundsätzlich auch das Recht auf Kopie gemäß [[https:// | ||
===== - Zwischenergebnis ===== | ===== - Zwischenergebnis ===== | ||
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==== - Urheberrecht ==== | ==== - Urheberrecht ==== | ||
- | Fall des [[https:// | + | Eine Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Y durch Verletzung seines Urheberrechts setzt voraus, dass Y an seinen Prüferanmerkungen ein Urheberrecht besitzt. Das dürfte in der Regel an der erforderlichen Schöpfungshöhe scheitern. Soweit (ausnahmsweise) die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt, wird eine Verwertung des somit geschützten Werks aufgrund |
==== - Schutz personenbezogener Daten Dritter ==== | ==== - Schutz personenbezogener Daten Dritter ==== | ||
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=== - Personenbezogene Daten === | === - Personenbezogene Daten === | ||
+ | |||
+ | Bei der Bearbeitung des Prüflings handelt es sich **nicht** um ein personenbezogenes Datum des Prüfers. | ||
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+ | Bei den Prüferanmerkungen handelt es sich dagegen um ein personenbezogenes Datum des Prüfers, wie sich schon aus der Nowak-Entscheidung ergibt. | ||
=== - Verarbeitung === | === - Verarbeitung === | ||
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== - lit. e Aufgabe == | == - lit. e Aufgabe == | ||
- | Ermöglichung der Überprüfung der Sachlichen Richtigkeit der Korrektur | + | Ein Rechtfertigung der Verarbeitung könnte gemäß [[https:// |
+ | |||
+ | Eine solche Aufgabe könnte darin liegen, dass eine Ermöglichung der Überprüfung der Sachlichen Richtigkeit der Korrektur | ||
+ | |||
+ | Allerdings müsste die Erforderlichkeit gegeben sein. Dagegen spricht, dass es ein prüfungsrechtliches Überdenkungsverfahren gibt, dass auch einen Anspruch auf umfassende Akteneinsicht beeinhaltet. Daneben ein weiteres Verfahren zur Überprüfung der Richtigkeit zu etablierend erscheint nicht erforderlich. | ||
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+ | Dagegen spricht auch, dass im hier angenommenen Fall eine Überprüfung der Richtigkeit gerade nicht beabsichtigt ist. | ||
== - lit. f berechtigtes Interesse == | == - lit. f berechtigtes Interesse == | ||
- | Problem in jedem Falle: Behörde, da hier hoheitlicher | + | Eine Rechtfertigung gemäß [[https:// |
== - lit a Einwilligung == | == - lit a Einwilligung == | ||
- | Pflicht der TU Ilmenau, zumindest zu versuchen, die Einwilligung einzuholen? | + | Die [[Einwilligung]] der betroffenen Person gemäß [[https:// |
+ | |||
+ | Eine etwaige | ||
== - Zwischenergebnis Rechtmäßigkeit der Verarbeitung == | == - Zwischenergebnis Rechtmäßigkeit der Verarbeitung == |