Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
wiki:user:martin_neldner:9._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 17:26] – [Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis] Admin | wiki:user:martin_neldner:9._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 19:01] (aktuell) – Admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
eigene Anmerkungen in [...], Mitschrift nach meinen Wahrnehmungen und noch ohne Zugriff auf die Foliensätze - damit natürlich subjektiv gefärbt und ggf. mit eigenen Schwerpunktsetzungen | eigene Anmerkungen in [...], Mitschrift nach meinen Wahrnehmungen und noch ohne Zugriff auf die Foliensätze - damit natürlich subjektiv gefärbt und ggf. mit eigenen Schwerpunktsetzungen | ||
- | ===== Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen ===== | + | ===== - Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen ===== |
(Stefan Brink) | (Stefan Brink) | ||
Zeile 68: | Zeile 68: | ||
* Stellungnahme: | * Stellungnahme: | ||
- | ===== Meta und die deutsche Hochschulkommunikation am Verhandlungstisch ===== | + | ===== - Meta und die deutsche Hochschulkommunikation am Verhandlungstisch ===== |
(Tabea Steinhauer, Ruhr-Universität Bochum, Vorstandsmitglied Bundesverband Hochschulkommunikation) | (Tabea Steinhauer, Ruhr-Universität Bochum, Vorstandsmitglied Bundesverband Hochschulkommunikation) | ||
Zeile 101: | Zeile 101: | ||
* Meinung: Meta ein Fall für besonders große Kooperationsunwilligkeit, | * Meinung: Meta ein Fall für besonders große Kooperationsunwilligkeit, | ||
- | ===== Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung an Hochschulen ===== | + | ===== - Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung an Hochschulen ===== |
(Ursula Hilgers, Datenschutzbeauftragte der Heinrich Heine Universität Düsseldorf) | (Ursula Hilgers, Datenschutzbeauftragte der Heinrich Heine Universität Düsseldorf) | ||
Zeile 162: | Zeile 162: | ||
[Ganz grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob vom Auftraggeber vorgegebene Auftragsverarbeitungsverträge nicht vorzugsweise von solchen Auftragnehmern unterzeichnet werden, die einfach eine Unterschrift leisten, um Ruhe zu haben, während Auftragnehmer mit einem durchdachten Ansatz sich das Paket aus den eigenen TOM´s und dem dazugehörigen AV nicht zerstören lassen wollen. Der vorgestellte Ansatz würde damit tendenziell zur Konfrontation genau mit den falschen Auftragnehmern führen.] | [Ganz grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob vom Auftraggeber vorgegebene Auftragsverarbeitungsverträge nicht vorzugsweise von solchen Auftragnehmern unterzeichnet werden, die einfach eine Unterschrift leisten, um Ruhe zu haben, während Auftragnehmer mit einem durchdachten Ansatz sich das Paket aus den eigenen TOM´s und dem dazugehörigen AV nicht zerstören lassen wollen. Der vorgestellte Ansatz würde damit tendenziell zur Konfrontation genau mit den falschen Auftragnehmern führen.] | ||
- | ===== Alteinwilligungen für wissenschaftliche Forschungszwecke aus der datenschutzrechtlichen Perspektive ===== | + | ===== - Alteinwilligungen für wissenschaftliche Forschungszwecke aus der datenschutzrechtlichen Perspektive ===== |
(Fruzsina Molnár-Gábor, | (Fruzsina Molnár-Gábor, | ||
Zeile 193: | Zeile 193: | ||
[Bei öffentlichen Hochschulen in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg sollte geprüft werden, ob das das Landesrecht spezifische Regelungen zur Zweckbindung vorsieht. Siehe [[: | [Bei öffentlichen Hochschulen in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg sollte geprüft werden, ob das das Landesrecht spezifische Regelungen zur Zweckbindung vorsieht. Siehe [[: | ||
- | ===== Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis ===== | + | ===== - Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis ===== |
(Philipp Quiel, Piltz Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin) | (Philipp Quiel, Piltz Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin) | ||
Zeile 252: | Zeile 252: | ||
- | ===== Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Onlineklausuren-Aufsicht von Studierenden ===== | + | ===== - Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Onlineklausuren-Aufsicht von Studierenden ===== |
(Owen Mc Grath und Nicolas John, Westfälische-Wilhelms Universität Münster, Forschungsstelle Recht im DFN) | (Owen Mc Grath und Nicolas John, Westfälische-Wilhelms Universität Münster, Forschungsstelle Recht im DFN) | ||