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wiki:user:martin_neldner:9._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 16:09] – [Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis] Adminwiki:user:martin_neldner:9._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 19:01] (aktuell) Admin
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-**Die folgende Seite ist eine <fs x-large>persönliche Seite</fs>. Sie ist öffentlich im Interesse der Transparenz und zur Ermöglichung konstruktiver Diskussionen. Sie enthält  <fs x-large>kein</fs> gesichertes Wissen.**</font>+**Die folgende Seite ist eine <fs x-large>persönliche Seite</fs>. Sie ist öffentlich im Interesse der Transparenz und zur Ermöglichung konstruktiver Diskussionen. Sie enthält  <fs x-large>kein</fs> gesichertes Wissen.**
  
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 30.11.2022 [[https://www.dfn-cert.de/veranstaltungen/datenschutzkonferenz2022.html|9. DFN-Konferenz Datenschutz wieder als Präsenzveranstaltung und Hybrid]] ([[http://web.archive.org/web/20221012112318/https://www.dfn-cert.de/veranstaltungen/datenschutzkonferenz2022.html|archive.org]]) 30.11.2022 [[https://www.dfn-cert.de/veranstaltungen/datenschutzkonferenz2022.html|9. DFN-Konferenz Datenschutz wieder als Präsenzveranstaltung und Hybrid]] ([[http://web.archive.org/web/20221012112318/https://www.dfn-cert.de/veranstaltungen/datenschutzkonferenz2022.html|archive.org]])
  
-eigene Anmerkungen in [...]+eigene Anmerkungen in [...], Mitschrift nach meinen Wahrnehmungen und noch ohne Zugriff auf die Foliensätze - damit natürlich subjektiv gefärbt und ggf. mit eigenen Schwerpunktsetzungen
  
-===== Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen =====+===== Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen =====
  
 (Stefan Brink) (Stefan Brink)
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     * Stellungnahme: Probleme sind Profilbildung und Manipulation - neue, auch politisch relevante Dimension [Ändert das etwas am möglichen eigenverantwortlichen Handeln?]     * Stellungnahme: Probleme sind Profilbildung und Manipulation - neue, auch politisch relevante Dimension [Ändert das etwas am möglichen eigenverantwortlichen Handeln?]
  
-===== Meta und die deutsche Hochschulkommunikation am Verhandlungstisch =====+===== Meta und die deutsche Hochschulkommunikation am Verhandlungstisch =====
 (Tabea Steinhauer, Ruhr-Universität Bochum, Vorstandsmitglied Bundesverband Hochschulkommunikation) (Tabea Steinhauer, Ruhr-Universität Bochum, Vorstandsmitglied Bundesverband Hochschulkommunikation)
  
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   * Meinung: Meta ein Fall für besonders große Kooperationsunwilligkeit, bei Google zB trotz gegenteiliger Auffassungen zumindest Kommunikation möglich   * Meinung: Meta ein Fall für besonders große Kooperationsunwilligkeit, bei Google zB trotz gegenteiliger Auffassungen zumindest Kommunikation möglich
  
-===== Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung an Hochschulen =====+===== Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung an Hochschulen =====
 (Ursula Hilgers, Datenschutzbeauftragte der Heinrich Heine Universität Düsseldorf) (Ursula Hilgers, Datenschutzbeauftragte der Heinrich Heine Universität Düsseldorf)
  
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   * Anmerkung: Standardvertragsklauseln gem. Beschluss EU 2021/915 wurde von Microsoft abgelehnt, dennoch sollte es weiter versucht werden   * Anmerkung: Standardvertragsklauseln gem. Beschluss EU 2021/915 wurde von Microsoft abgelehnt, dennoch sollte es weiter versucht werden
  
-===== Alteinwilligungen für wissenschaftliche Forschungszwecke aus der datenschutzrechtlichen Perspektive =====+[Ganz grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob vom Auftraggeber vorgegebene Auftragsverarbeitungsverträge nicht vorzugsweise von solchen Auftragnehmern unterzeichnet werden, die einfach eine Unterschrift leisten, um Ruhe zu haben, während Auftragnehmer mit einem durchdachten Ansatz sich das Paket aus den eigenen TOM´s und dem dazugehörigen AV nicht zerstören lassen wollen. Der vorgestellte Ansatz würde damit tendenziell zur Konfrontation genau mit den falschen Auftragnehmern führen.] 
 + 
 +===== Alteinwilligungen für wissenschaftliche Forschungszwecke aus der datenschutzrechtlichen Perspektive =====
 (Fruzsina Molnár-Gábor, Heidelberg University/Faculty of Law, BioQuant Centre) (Fruzsina Molnár-Gábor, Heidelberg University/Faculty of Law, BioQuant Centre)
  
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 [Bei öffentlichen Hochschulen in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg sollte geprüft werden, ob das das Landesrecht spezifische Regelungen zur Zweckbindung vorsieht. Siehe [[:thuerdsg:28_thuerdsg]].] [Bei öffentlichen Hochschulen in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg sollte geprüft werden, ob das das Landesrecht spezifische Regelungen zur Zweckbindung vorsieht. Siehe [[:thuerdsg:28_thuerdsg]].]
  
-===== Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis =====+===== Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis =====
 (Philipp Quiel, Piltz Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin) (Philipp Quiel, Piltz Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin)
  
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   * Daueraufgabe für [[:Verantwortliche]], die Ressourcen bindet   * Daueraufgabe für [[:Verantwortliche]], die Ressourcen bindet
   * Erwägungsgrund 63 Satz 1: "um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können" - Rechtsprechung sieht weitere Zwecke, zB Nowak-Entscheidung   * Erwägungsgrund 63 Satz 1: "um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können" - Rechtsprechung sieht weitere Zwecke, zB Nowak-Entscheidung
-  * Fragen 
-    * Auskunftsansprüche für datenschutzfremde Zwecke? 
-    * Was ist eine Kopie und was muss kopiert werden? 
-    * Müssen alle Empfänger namentlich genannt werden? 
-    * Wann greifen die Ausnahmen? 
   * Wann liegt ein Missbrauch vor?   * Wann liegt ein Missbrauch vor?
     * Fallbeispiel: Student geht nicht zur Einsichtnahme sondern stellt Antrag nach Art. 15 und will auch die Prüferanmerkungen sehen. Rechtsmissbrauch? [unendliche Geschichte, siehe [[:wiki:user:martin_neldner:Recht_auf_Kopie_bei_Prüfungsleistungen]].]     * Fallbeispiel: Student geht nicht zur Einsichtnahme sondern stellt Antrag nach Art. 15 und will auch die Prüferanmerkungen sehen. Rechtsmissbrauch? [unendliche Geschichte, siehe [[:wiki:user:martin_neldner:Recht_auf_Kopie_bei_Prüfungsleistungen]].]
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       * Praxis: Zurückhaltend mit Annahme Missbrauch umgehen, in der Praxis Standard-Antworten so optimieren, dass die Mehrzahl der Anfragenden zufriedengestellt sind und ggf. in den übrigen Fällen vorläufig[im Wissen um die Brisanz] auch Missbrauch einwenden       * Praxis: Zurückhaltend mit Annahme Missbrauch umgehen, in der Praxis Standard-Antworten so optimieren, dass die Mehrzahl der Anfragenden zufriedengestellt sind und ggf. in den übrigen Fällen vorläufig[im Wissen um die Brisanz] auch Missbrauch einwenden
     * Was ist eine Kopie?     * Was ist eine Kopie?
-      * Nicht mehr nur Mitteilungspflicht wie in RL 95/46/EG+      * Nicht mehr nur Mitteilungspflicht wie in [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A31995L0046|RL 95/46/EG]]
       * "Eine Kopie ist eine Kopie", Härting CR 2019, 219 ff. Rn. 47 - mehr als eine bloße Abschrift bei der Echtheitsbeweis verloren geht. [Bei Datenbankauszügen greift das freilich nicht.]       * "Eine Kopie ist eine Kopie", Härting CR 2019, 219 ff. Rn. 47 - mehr als eine bloße Abschrift bei der Echtheitsbeweis verloren geht. [Bei Datenbankauszügen greift das freilich nicht.]
       * Kopie erstreckt nicht nicht auf Sortierung/Aufbereitung von Daten - uU einfacher in der Umsetzung       * Kopie erstreckt nicht nicht auf Sortierung/Aufbereitung von Daten - uU einfacher in der Umsetzung
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 +===== - Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Onlineklausuren-Aufsicht von Studierenden =====
 +(Owen Mc Grath und Nicolas John, Westfälische-Wilhelms Universität Münster, Forschungsstelle Recht im DFN)
 +
 +  * Prüfungsarten
 +    * Digital
 +      * überwacht
 +      * nicht überwacht
 +    * hybrid (Analoge Klausur über digitales Portal)
 +    * analog (in Präsenz)
 +  * Kern des Vortrages: überwachte, digitale Klausuren, also mit [[:Proctoring]]
 +  * Exkurs: Prüfungsrechtliche Chancengleichheit, Art. 12 Abs. 1, 2, Art. 3 GG
 +    * gleiche Prüfungsbedingungen
 +    * Unterbindung von Betrugsversuchen
 +  * Datenarten beim Proctoring
 +    * Video: Videokamera
 +    * Audio: Mikrophon
 +    * Sonstiges: Prüfungsdaten (eigentliche Prüfung), Metadaten(Name, Matrikelnummer, Beginn, Ende etc.)
 +  * Erlaubnistatbestände
 +    * [[:Einwilligung]]?
 +      * großes Problem wegen fehlender [[:Freiwilligkeit]], Art. 4 Nr. 11, Art. 7 Abs. 4 DSGVO,
 +      * Alternativen: Präsenzprüfung (in Pandemie mit Restrisiko Ansteckung), Präsenzprüfung später --> Erheblichkeit der Nachteile?
 +      * "nicht optimal" [mE außerhalb Pandemiesituation Einwilligung nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar]
 +    * [[:Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]]?
 +      * Gewährleistung des Grundsatzes prüfungsrechtlicher Chancengleichheit --> öffentliches Interesse
 +      * Öffnungsklausel, Art. 6 Abs. 2,3 DSGVO erfordert gesetzliche Regelungen [mE muss nur das öffentliche Interesse/ die öffentliche Aufgabe geregelt sein; Details nur je nach Eingriffstiefe]
 +      * im Ergebnis jedenfalls Prüfungen grundsätzlich umsetzbar
 +  * Grundsätze der Verarbeitung, insb. [[:Datenminimierung]]
 +    * Art. 5 Abs. 1 lit. c Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
 +    * Video- und Audioüberwachung grdsl. ok [mE spätestens bei Audio fragwürdig, dazu Sonderproblem des [[:thuerdsg:30_thuerdsg#Ausnahmen]].]
 +    * 360°-Raumscan
 +      * problematisch: Rechte Dritter, sensible personenbezogene Daten (evtl. sogar [[:Besondere Kategorien personenbezogener Daten]])
 +      * Nutzen ggf. fragwürdig, Problem für Abwägung
 +    * Erfassen des Bildschirms: fragwürdig
 +    * generell: Abwägung Schutz der Prüflinge gegen Wahrung des öffentlichen Interesses [Das für jeden Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden dürfte praktisch nicht umsetzbar sein.]
 +
 +==== Diskussion ====
 +
 +  * Frage: Lockdownbrowser in Prüfungsordnungen?
 +    * Antwort: Im Einzelfall sehr schwierig zu begründen
 +  * Frage: Präsenzprüfung als Vorlage wird problematisch durch Aufnahmen von privater Umgebung. Wo ist die Grenze?
 +    * Antwort: Daher zB 360°-Überwachung problematisch
 +
 +[An meinen grundsätzlichen Zweifeln am Proctoring - Wie kann eine letztlich leicht umgehbare Maßnahme angemessen sein? - ändert sich nichts. Siehe [[:tu:take_home_exam#proctoring]].]
  
  
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