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wiki:user:martin_neldner:9._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 16:07] – [Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis] Admin | wiki:user:martin_neldner:9._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 19:01] (aktuell) – Admin | ||
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30.11.2022 [[https:// | 30.11.2022 [[https:// | ||
- | eigene Anmerkungen in [...] | + | eigene Anmerkungen in [...], Mitschrift nach meinen Wahrnehmungen und noch ohne Zugriff auf die Foliensätze - damit natürlich subjektiv gefärbt und ggf. mit eigenen Schwerpunktsetzungen |
- | ===== Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen ===== | + | ===== - Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen ===== |
(Stefan Brink) | (Stefan Brink) | ||
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* Stellungnahme: | * Stellungnahme: | ||
- | ===== Meta und die deutsche Hochschulkommunikation am Verhandlungstisch ===== | + | ===== - Meta und die deutsche Hochschulkommunikation am Verhandlungstisch ===== |
(Tabea Steinhauer, Ruhr-Universität Bochum, Vorstandsmitglied Bundesverband Hochschulkommunikation) | (Tabea Steinhauer, Ruhr-Universität Bochum, Vorstandsmitglied Bundesverband Hochschulkommunikation) | ||
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* Meinung: Meta ein Fall für besonders große Kooperationsunwilligkeit, | * Meinung: Meta ein Fall für besonders große Kooperationsunwilligkeit, | ||
- | ===== Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung an Hochschulen ===== | + | ===== - Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung an Hochschulen ===== |
(Ursula Hilgers, Datenschutzbeauftragte der Heinrich Heine Universität Düsseldorf) | (Ursula Hilgers, Datenschutzbeauftragte der Heinrich Heine Universität Düsseldorf) | ||
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* Anmerkung: Standardvertragsklauseln gem. Beschluss EU 2021/915 wurde von Microsoft abgelehnt, dennoch sollte es weiter versucht werden | * Anmerkung: Standardvertragsklauseln gem. Beschluss EU 2021/915 wurde von Microsoft abgelehnt, dennoch sollte es weiter versucht werden | ||
- | ===== Alteinwilligungen für wissenschaftliche Forschungszwecke aus der datenschutzrechtlichen Perspektive ===== | + | [Ganz grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob vom Auftraggeber vorgegebene Auftragsverarbeitungsverträge nicht vorzugsweise von solchen Auftragnehmern unterzeichnet werden, die einfach eine Unterschrift leisten, um Ruhe zu haben, während Auftragnehmer mit einem durchdachten Ansatz sich das Paket aus den eigenen TOM´s und dem dazugehörigen AV nicht zerstören lassen wollen. Der vorgestellte Ansatz würde damit tendenziell zur Konfrontation genau mit den falschen Auftragnehmern führen.] |
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+ | ===== - Alteinwilligungen für wissenschaftliche Forschungszwecke aus der datenschutzrechtlichen Perspektive ===== | ||
(Fruzsina Molnár-Gábor, | (Fruzsina Molnár-Gábor, | ||
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[Bei öffentlichen Hochschulen in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg sollte geprüft werden, ob das das Landesrecht spezifische Regelungen zur Zweckbindung vorsieht. Siehe [[: | [Bei öffentlichen Hochschulen in anderen Bundesländern als Baden-Württemberg sollte geprüft werden, ob das das Landesrecht spezifische Regelungen zur Zweckbindung vorsieht. Siehe [[: | ||
- | ===== Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis ===== | + | ===== - Recht auf Auskunft und Kopie - Überblick zu ausgewählten Urteilen und Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis ===== |
(Philipp Quiel, Piltz Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin) | (Philipp Quiel, Piltz Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin) | ||
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* Daueraufgabe für [[: | * Daueraufgabe für [[: | ||
* Erwägungsgrund 63 Satz 1: "um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können" | * Erwägungsgrund 63 Satz 1: "um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können" | ||
- | * Fragen | ||
- | * Auskunftsansprüche für datenschutzfremde Zwecke? | ||
- | * Was ist eine Kopie und was muss kopiert werden? | ||
- | * Müssen alle Empfänger namentlich genannt werden? | ||
- | * Wann greifen die Ausnahmen? | ||
* Wann liegt ein Missbrauch vor? | * Wann liegt ein Missbrauch vor? | ||
* Fallbeispiel: | * Fallbeispiel: | ||
* BGH [in Vorlagebeschluss? | * BGH [in Vorlagebeschluss? | ||
* Art. 12 Abs. 5 DSGVO " | * Art. 12 Abs. 5 DSGVO " | ||
- | * ABER: Missbrauchsverbot **allgemeiner Rechtsgrundsatz** gilt damit für jede unionsrechtliche Vorschrift auf Ebene des Primärrechts | + | * ABER: [[: |
* Wann liegt ein Missbrauch vor? | * Wann liegt ein Missbrauch vor? | ||
* Subjektives Element? Ziel des Betroffenen ABER AUCH Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils - letzteres nicht, wenn andere Erklärung möglich ist (so GÄ im Fall Nowak) | * Subjektives Element? Ziel des Betroffenen ABER AUCH Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils - letzteres nicht, wenn andere Erklärung möglich ist (so GÄ im Fall Nowak) | ||
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* Praxis: Zurückhaltend mit Annahme Missbrauch umgehen, in der Praxis Standard-Antworten so optimieren, dass die Mehrzahl der Anfragenden zufriedengestellt sind und ggf. in den übrigen Fällen vorläufig[im Wissen um die Brisanz] auch Missbrauch einwenden | * Praxis: Zurückhaltend mit Annahme Missbrauch umgehen, in der Praxis Standard-Antworten so optimieren, dass die Mehrzahl der Anfragenden zufriedengestellt sind und ggf. in den übrigen Fällen vorläufig[im Wissen um die Brisanz] auch Missbrauch einwenden | ||
* Was ist eine Kopie? | * Was ist eine Kopie? | ||
- | * Nicht mehr nur Mitteilungspflicht wie in RL 95/46/EG | + | * Nicht mehr nur Mitteilungspflicht wie in [[https:// |
* "Eine Kopie ist eine Kopie", | * "Eine Kopie ist eine Kopie", | ||
* Kopie erstreckt nicht nicht auf Sortierung/ | * Kopie erstreckt nicht nicht auf Sortierung/ | ||
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+ | ===== - Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Onlineklausuren-Aufsicht von Studierenden ===== | ||
+ | (Owen Mc Grath und Nicolas John, Westfälische-Wilhelms Universität Münster, Forschungsstelle Recht im DFN) | ||
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+ | * Prüfungsarten | ||
+ | * Digital | ||
+ | * überwacht | ||
+ | * nicht überwacht | ||
+ | * hybrid (Analoge Klausur über digitales Portal) | ||
+ | * analog (in Präsenz) | ||
+ | * Kern des Vortrages: überwachte, | ||
+ | * Exkurs: Prüfungsrechtliche Chancengleichheit, | ||
+ | * gleiche Prüfungsbedingungen | ||
+ | * Unterbindung von Betrugsversuchen | ||
+ | * Datenarten beim Proctoring | ||
+ | * Video: Videokamera | ||
+ | * Audio: Mikrophon | ||
+ | * Sonstiges: Prüfungsdaten (eigentliche Prüfung), Metadaten(Name, | ||
+ | * Erlaubnistatbestände | ||
+ | * [[: | ||
+ | * großes Problem wegen fehlender [[: | ||
+ | * Alternativen: | ||
+ | * "nicht optimal" | ||
+ | * [[: | ||
+ | * Gewährleistung des Grundsatzes prüfungsrechtlicher Chancengleichheit --> öffentliches Interesse | ||
+ | * Öffnungsklausel, | ||
+ | * im Ergebnis jedenfalls Prüfungen grundsätzlich umsetzbar | ||
+ | * Grundsätze der Verarbeitung, | ||
+ | * Art. 5 Abs. 1 lit. c Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit | ||
+ | * Video- und Audioüberwachung grdsl. ok [mE spätestens bei Audio fragwürdig, | ||
+ | * 360°-Raumscan | ||
+ | * problematisch: | ||
+ | * Nutzen ggf. fragwürdig, | ||
+ | * Erfassen des Bildschirms: | ||
+ | * generell: Abwägung Schutz der Prüflinge gegen Wahrung des öffentlichen Interesses [Das für jeden Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden dürfte praktisch nicht umsetzbar sein.] | ||
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+ | ==== Diskussion ==== | ||
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+ | * Frage: Lockdownbrowser in Prüfungsordnungen? | ||
+ | * Antwort: Im Einzelfall sehr schwierig zu begründen | ||
+ | * Frage: Präsenzprüfung als Vorlage wird problematisch durch Aufnahmen von privater Umgebung. Wo ist die Grenze? | ||
+ | * Antwort: Daher zB 360°-Überwachung problematisch | ||
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+ | [An meinen grundsätzlichen Zweifeln am Proctoring - Wie kann eine letztlich leicht umgehbare Maßnahme angemessen sein? - ändert sich nichts. Siehe [[: | ||