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wiki:user:martin_neldner:8._dfn-konferenz_datenschutz [2019/12/05 16:14] Adminwiki:user:martin_neldner:8._dfn-konferenz_datenschutz [2022/11/30 15:42] (aktuell) – [8. DFN Konferenz "Datenschutz"] Admin
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 ====== 8. DFN Konferenz "Datenschutz" ====== ====== 8. DFN Konferenz "Datenschutz" ======
 +[[https://www.dfn-cert.de/veranstaltungen/vortrage-vergangener-workshops/DFN-KonferenzDatenschutz2019.html|8. DFN-Konferenz Datenschutz]], 05. und 06. Dezember 2019
 ===== Keynote: Die Daten der anderen - Forschung unter der DSGVO ===== ===== Keynote: Die Daten der anderen - Forschung unter der DSGVO =====
  
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 ==== 1. Unterschiede und Differenzierung ==== ==== 1. Unterschiede und Differenzierung ====
  
-Rollen der DSGVO+=== Rollen der DSGVO ===
  
   * Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)   * Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
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   * Betroffene Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)   * Betroffene Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)
  
-|Konstellation|Zwecke und Mittel|Kriterien| +=== Joint Controllership ===
-|Verantwortlicher|Entscheidung über Zweck und Mittel|Alleinentscheidung| +
-|Alleinverantwortlicher zu Alleinverantwortlicher (Adresshandel, Strafanzeige, pay-per-use Modelle zwischen Anbieter und Arbeitgeber)| | | +
-| | | | +
-| | | | +
-| | | | +
-| | | | +
- +
-Joint Controllership+
  
   * konstitutiv: gemeinsame Entscheidung über Zweck und Mittel   * konstitutiv: gemeinsame Entscheidung über Zweck und Mittel
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       * zivilrechtliche Auswirkungen: GbR? (gemeinsamer Zweck gem. § 703 BGB? - nicht ohne weiteres aber möglich!!!)       * zivilrechtliche Auswirkungen: GbR? (gemeinsamer Zweck gem. § 703 BGB? - nicht ohne weiteres aber möglich!!!)
  
-Verantwortlicher zu Auftragsverbeitung+=== Verantwortlicher bei Auftragsverbeitung ===
  
   * konstitutiv: Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO   * konstitutiv: Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO
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       * grundsätzlich gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis mit Exkulpationsmöglichkeit für Auftragsverarbeiter (!!)       * grundsätzlich gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis mit Exkulpationsmöglichkeit für Auftragsverarbeiter (!!)
  
-Maßstab der Einordnung+=== Maßstab der Einordnung ===
  
   * Art. 4 Nr. 7 DSGVO, EG ??   * Art. 4 Nr. 7 DSGVO, EG ??
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         * Verursachungsbeitrag genügt aber durch Vorhersehbarkeit keine dt. Kausalität sondern eher Adäquanztheorie         * Verursachungsbeitrag genügt aber durch Vorhersehbarkeit keine dt. Kausalität sondern eher Adäquanztheorie
         * Entscheidung über Zweck         * Entscheidung über Zweck
-          * Eigeninteresse an Verarbeitung über reine Vergütung hinaus --> Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung+          * Eigeninteresse an Verarbeitung über reine Vergütung hinaus > Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung
         * Anknüpfungspunkt für diese Bewertung: Verarbeitungsvorgang         * Anknüpfungspunkt für diese Bewertung: Verarbeitungsvorgang
           * Unterscheidung nach Verarbeitungsschritten und -phasen (Erheben, Übermitteln, Nutzen, Löschen)           * Unterscheidung nach Verarbeitungsschritten und -phasen (Erheben, Übermitteln, Nutzen, Löschen)
Zeile 163: Zeile 155:
         * nicht erforderlich: gleiche Entscheidungsmacht/Gleichrangigkeit         * nicht erforderlich: gleiche Entscheidungsmacht/Gleichrangigkeit
         * Art. 29-Gruppe WP 169 vom 16.2.2010: insoweit überholt         * Art. 29-Gruppe WP 169 vom 16.2.2010: insoweit überholt
 +
 +
  
 ==== 2. Anforderungen ==== ==== 2. Anforderungen ====
  
-  * Auftragsverarbeitung +Auftragsverarbeitung 
-      * Voraussetzung: Weisungsgebundenheit +  * Voraussetzung: Weisungsgebundenheit 
-      * Voraussetzung: Vereinbarung +  * Voraussetzung: Vereinbarung 
-      * Auswahl an Themen +  * Auswahl an Themen 
-        * Beurteilungen der Anforderungen nach Art. 32 DSGVO +    * Beurteilungen der Anforderungen nach Art. 32 DSGVO 
-        * Kontrollrecht vor Ort +    * Kontrollrecht vor Ort 
-        * Einbindung von IT-Dienstleistern = weitere Auftragsverarbeitung mit Genehmigungspflicht +    * Einbindung von IT-Dienstleistern = weitere Auftragsverarbeitung mit Genehmigungspflicht 
-        * Vorgabe Vertragsinhalt aus AG-AN-Verhältnis für AN-UAN-Verhältnis +    * Vorgabe Vertragsinhalt aus AG-AN-Verhältnis für AN-UAN-Verhältnis 
-        * Haftungs- und Freistellungsregelungen +    * Haftungs- und Freistellungsregelungen 
-        * Konsequenzen einer nicht ausreichenden Gestaltung +    * Konsequenzen einer nicht ausreichenden Gestaltung 
-      * Unterschiedliche Auslegung durch Aufsichtsbehörden (Stichwort: Steuerberater) +  * Unterschiedliche Auslegung durch Aufsichtsbehörden (Stichwort: Steuerberater) 
-      * Sonderthema: Melde- und Benachrichtigungspflicht nach Art. 33, 34 DSGVO +  * Sonderthema: Melde- und Benachrichtigungspflicht nach Art. 33, 34 DSGVO 
-      * Muster des LDA Bayern +  * Muster des LDA Bayern 
-  Joint Controllership + 
-      * Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 26 DSGVO +Joint Controllership 
-        * Beschreibung des Ist-Zustands +  * Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 26 DSGVO 
-        * Keine Möglichkeit zur Modifikation oder Abbedingung des gesetzlichen Pflichten +     * Beschreibung des Ist-Zustands 
-        * Themen +     * Keine Möglichkeit zur Modifikation oder Abbedingung des gesetzlichen Pflichten 
-          * Rechte der betroffenen Person gegen jeden Verantwortlichen (Art. 26 Abs. 3) +     * Themen 
-            * Bedeutung im Lichte der EuGH-Entscheidung "Fashion ID" +       * Rechte der betroffenen Person gegen jeden Verantwortlichen (Art. 26 Abs. 3) 
-            * Zurverfügungstellen des wesentlichen Inhalts +         * Bedeutung im Lichte der EuGH-Entscheidung "Fashion ID" 
-              * Wie? Was ist das? +         * Zurverfügungstellen des wesentlichen Inhalts 
-          * Unterschiedliche Auslegung durch Aufsichtsbehörden +         * Wie? Was ist das? 
-          * Checkliste des Bitkom für eine Vereinbarung zur Controllership +       * Unterschiedliche Auslegung durch Aufsichtsbehörden 
-          * Muster des LfDI BW einer Vereinbarung und der Information der betroffenen Person+       * Checkliste des Bitkom für eine Vereinbarung zur Controllership 
 +     * Muster des LfDI BW einer Vereinbarung und der Information der betroffenen Person
  
 ==== 3. (gemeinsame) Haftung (und Bestrafung) ==== ==== 3. (gemeinsame) Haftung (und Bestrafung) ====
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 | |Haftung Art. 82|Sanktion Art 83| | |Haftung Art. 82|Sanktion Art 83|
 |Verantwortlicher|vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen, Art. 82 Abs. 1|vollumfänglich.| |Verantwortlicher|vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen, Art. 82 Abs. 1|vollumfänglich.|
-|Alleinverantwortlicher an Alleinverantwortlicher|jeder vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen|jeder vollumfänglich...|+|Alleinverantwortlicher an Alleinverantwortlicher|jeder vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen|jeder vollumfänglich|
 |JC|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|jeder als Verantwortlicher soweit er mitscheidet| |JC|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|jeder als Verantwortlicher soweit er mitscheidet|
 |AV|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter| |AV|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter|
  
-  * Behördliches Vorgehen: Auswahlermessen bei Adressaten und Maßnahmen bei JC aber Verhältnismäßigkei und Effektivität, BVerfG, Urt. v. 11.9.2019 ULD ./. WAK-Facebook-Fanpage, Pressemitteilung des ULD vom 5.12.2019+  * Behördliches Vorgehen: Auswahlermessen bei Adressaten und Maßnahmen bei JC aber Verhältnismäßigkei und Effektivität, Druck mittelbar ausüben ist zulässig. BVerfG, Urt. v. 11.9.2019 ULD ./. WAK-Facebook-Fanpage, Pressemitteilung des ULD vom 5.12.2019 
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