Unterschiede
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wiki:user:martin_neldner:8._dfn-konferenz_datenschutz [2019/12/05 16:14] – Admin | wiki:user:martin_neldner:8._dfn-konferenz_datenschutz [2019/12/05 17:21] – [1. Unterschiede und Differenzierung] Admin | ||
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Zeile 155: | Zeile 155: | ||
* Verursachungsbeitrag genügt aber durch Vorhersehbarkeit keine dt. Kausalität sondern eher Adäquanztheorie | * Verursachungsbeitrag genügt aber durch Vorhersehbarkeit keine dt. Kausalität sondern eher Adäquanztheorie | ||
* Entscheidung über Zweck | * Entscheidung über Zweck | ||
- | * Eigeninteresse an Verarbeitung über reine Vergütung hinaus | + | * Eigeninteresse an Verarbeitung über reine Vergütung hinaus |
* Anknüpfungspunkt für diese Bewertung: Verarbeitungsvorgang | * Anknüpfungspunkt für diese Bewertung: Verarbeitungsvorgang | ||
* Unterscheidung nach Verarbeitungsschritten und -phasen (Erheben, Übermitteln, | * Unterscheidung nach Verarbeitungsschritten und -phasen (Erheben, Übermitteln, | ||
Zeile 163: | Zeile 163: | ||
* nicht erforderlich: | * nicht erforderlich: | ||
* Art. 29-Gruppe WP 169 vom 16.2.2010: insoweit überholt | * Art. 29-Gruppe WP 169 vom 16.2.2010: insoweit überholt | ||
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==== 2. Anforderungen ==== | ==== 2. Anforderungen ==== | ||
Zeile 196: | Zeile 199: | ||
| |Haftung Art. 82|Sanktion Art 83| | | |Haftung Art. 82|Sanktion Art 83| | ||
|Verantwortlicher|vollumfänglich für sein Tun/ | |Verantwortlicher|vollumfänglich für sein Tun/ | ||
- | |Alleinverantwortlicher an Alleinverantwortlicher|jeder vollumfänglich für sein Tun/ | + | |Alleinverantwortlicher an Alleinverantwortlicher|jeder vollumfänglich für sein Tun/ |
|JC|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; | |JC|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; | ||
|AV|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; | |AV|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; | ||
- | * Behördliches Vorgehen: Auswahlermessen bei Adressaten und Maßnahmen bei JC aber Verhältnismäßigkei und Effektivität, | + | * Behördliches Vorgehen: Auswahlermessen bei Adressaten und Maßnahmen bei JC aber Verhältnismäßigkei und Effektivität, |
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