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wiki:user:martin_neldner:8._dfn-konferenz_datenschutz [2019/12/05 16:14] Adminwiki:user:martin_neldner:8._dfn-konferenz_datenschutz [2019/12/05 17:21] – [1. Unterschiede und Differenzierung] Admin
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         * Verursachungsbeitrag genügt aber durch Vorhersehbarkeit keine dt. Kausalität sondern eher Adäquanztheorie         * Verursachungsbeitrag genügt aber durch Vorhersehbarkeit keine dt. Kausalität sondern eher Adäquanztheorie
         * Entscheidung über Zweck         * Entscheidung über Zweck
-          * Eigeninteresse an Verarbeitung über reine Vergütung hinaus --> Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung+          * Eigeninteresse an Verarbeitung über reine Vergütung hinaus > Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung
         * Anknüpfungspunkt für diese Bewertung: Verarbeitungsvorgang         * Anknüpfungspunkt für diese Bewertung: Verarbeitungsvorgang
           * Unterscheidung nach Verarbeitungsschritten und -phasen (Erheben, Übermitteln, Nutzen, Löschen)           * Unterscheidung nach Verarbeitungsschritten und -phasen (Erheben, Übermitteln, Nutzen, Löschen)
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         * nicht erforderlich: gleiche Entscheidungsmacht/Gleichrangigkeit         * nicht erforderlich: gleiche Entscheidungsmacht/Gleichrangigkeit
         * Art. 29-Gruppe WP 169 vom 16.2.2010: insoweit überholt         * Art. 29-Gruppe WP 169 vom 16.2.2010: insoweit überholt
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 ==== 2. Anforderungen ==== ==== 2. Anforderungen ====
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 | |Haftung Art. 82|Sanktion Art 83| | |Haftung Art. 82|Sanktion Art 83|
 |Verantwortlicher|vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen, Art. 82 Abs. 1|vollumfänglich.| |Verantwortlicher|vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen, Art. 82 Abs. 1|vollumfänglich.|
-|Alleinverantwortlicher an Alleinverantwortlicher|jeder vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen|jeder vollumfänglich...|+|Alleinverantwortlicher an Alleinverantwortlicher|jeder vollumfänglich für sein Tun/Unterlassen|jeder vollumfänglich|
 |JC|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|jeder als Verantwortlicher soweit er mitscheidet| |JC|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|jeder als Verantwortlicher soweit er mitscheidet|
 |AV|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter| |AV|gesamtschuldnerische Haftung mit Exkulpationsmgl. und Innenregress; Art. 82 Abs. 4, 3, 5|als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter|
  
-  * Behördliches Vorgehen: Auswahlermessen bei Adressaten und Maßnahmen bei JC aber Verhältnismäßigkei und Effektivität, BVerfG, Urt. v. 11.9.2019 ULD ./. WAK-Facebook-Fanpage, Pressemitteilung des ULD vom 5.12.2019+  * Behördliches Vorgehen: Auswahlermessen bei Adressaten und Maßnahmen bei JC aber Verhältnismäßigkei und Effektivität, Druck mittelbar ausüben ist zulässig. BVerfG, Urt. v. 11.9.2019 ULD ./. WAK-Facebook-Fanpage, Pressemitteilung des ULD vom 5.12.2019 
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