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-Auch wenn die Inhalte von Webseiten personenbezogene Daten beinhalten wird der erste Impuls häufig lauten, Einwilligung einzuholen. Gerade bei Mitarbeitern (Siehe auch [[:beschaeftigtendatenschutz|]].) sind aufgrund von Art. 88 DSGVO und darauf gestützt § 26 BDSG bzw. die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze die Hürden für eine wirksame Einwilligung außerordentlich hoch. Eine Alternative sind vergütete Model-Verträge mit der Folge, dass der Rechtfertigungsgrund nicht mehr die [[:einwilligung|]] sondern die [[:erfuellung_eines_vertrages|Erfüllung eines Vertrages]] ist. Auch die [[:erfuellung_einer_rechtlichen_verpflichtung|Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung]] und die [[:wahrnehmung_einer_aufgabe|Wahrnehmung einer Aufgabe]] kommen in Betracht. Allerdings sollte auch der Grundsatz der [[:datenminimierung|Datenminimierung]] bzw. das Erforderlichkeitsprinzip strikt beachtet werden. Dienstliche(!) Emails und Telefonnummern sowie Sprechzeiten und in der Regel auch die Namen zuständiger Mitarbeiter werden also meist erforderlich sein. Ob sich eine Mitarbeiterin in Mutterschutz/Elternzeit befindet, ist dagegen nicht erforderlich anzugeben.+Auch wenn die Inhalte von Webseiten personenbezogene Daten beinhalten wird der erste Impuls häufig lauten, Einwilligung einzuholen. Gerade bei Mitarbeitern (Siehe auch [[:beschaeftigtendatenschutz|]].) sind aufgrund von Art. 88 DSGVO und darauf gestützt § 26 BDSG bzw. die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze die Hürden für eine wirksame Einwilligung außerordentlich hoch. Eine Alternative sind vergütete Model-Verträge mit der Folge, dass der Rechtfertigungsgrund nicht mehr die [[:einwilligung|]] sondern die [[:erfuellung_eines_vertrages|Erfüllung eines Vertrages]] ist. Auch die [[:Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung|Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung]] und die [[:Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe|Wahrnehmung einer Aufgabe]] kommen in Betracht. Allerdings sollte auch der Grundsatz der [[:datenminimierung|Datenminimierung]] bzw. das Erforderlichkeitsprinzip strikt beachtet werden. Dienstliche(!) Emails und Telefonnummern sowie Sprechzeiten und in der Regel auch die Namen zuständiger Mitarbeiter werden also meist erforderlich sein. Ob sich eine Mitarbeiterin in Mutterschutz/Elternzeit befindet, ist dagegen nicht erforderlich anzugeben.
  
 ===== Betroffenenrechte ===== ===== Betroffenenrechte =====
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     * nicht in Ordnung sind in aller Regel weitergehende persönliche Daten: Familienstand, Elternzeit, Kinder, Geburtstag     * nicht in Ordnung sind in aller Regel weitergehende persönliche Daten: Familienstand, Elternzeit, Kinder, Geburtstag
  
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