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videoueberwachung [2019/03/18 17:49] – [Weblinks] Martin Neldnervideoueberwachung [2019/03/28 16:42] – [Videoüberwachung] Martin Neldner
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 Aufgrund der hohe Eingriffsintensität ist es von besonderer Bedeutung, die [[Betroffenenrechte]] zu wahren. Inbesondere muss eine Information der [[betroffene Person|betroffenen Person]] sichergestellt sein. Da eine vollständige [[Datenschutzerklärung]] **vor** Betreten des überwachten Raumes in vielen Fällen nicht umsetzbar sein wird, bedarf es eines Nebeneinanders von kurzgehaltenen Hinweisschildern und dennoch möglichst leicht erreichbarer Datenschutzerklärung.((Siehe z.B. mit Mustern [[https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/transparenzanforderungen-und-hinweisbeschilderung-bei-einer-videoueberwachung-nach-der-ds-gvo-158959.html|Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO]].)) Aufgrund der hohe Eingriffsintensität ist es von besonderer Bedeutung, die [[Betroffenenrechte]] zu wahren. Inbesondere muss eine Information der [[betroffene Person|betroffenen Person]] sichergestellt sein. Da eine vollständige [[Datenschutzerklärung]] **vor** Betreten des überwachten Raumes in vielen Fällen nicht umsetzbar sein wird, bedarf es eines Nebeneinanders von kurzgehaltenen Hinweisschildern und dennoch möglichst leicht erreichbarer Datenschutzerklärung.((Siehe z.B. mit Mustern [[https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/transparenzanforderungen-und-hinweisbeschilderung-bei-einer-videoueberwachung-nach-der-ds-gvo-158959.html|Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO]].))
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 +Die [[Erforderlichkeit]] wird bei Videoüberwachung streng geprüft. Das betrifft nicht nur das reine "Ob" einer Videoüberwachung sondern auch das "Wie". Es muss also genau hinterfragt werden, welche Räume tatsächlich überwacht werden müssen und wo gegebenenfalls Bereiche ausgeblendet werden müssen.((Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019, 6 C 2.18, [[https://www.bverwg.de/pm/2019/22|Pressemitteilung]].))
  
  
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