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videokonferenz [2020/04/01 19:07] – [Generelle Hinweise] Martin Neldnervideokonferenz [2021/02/22 17:10] (aktuell) – [Generelle Hinweise] Admin
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 ====== Videokonferenz ====== ====== Videokonferenz ======
  
-Eine **Videokonferenz** ist eine audiovisuelle Fernkommunikation mehrerer Personen. Bei nur zwei beteilgten Personen wird auch von einem **Bildtelefonat** (bzw. **Bildtelefonie**) gesprochen. Bei einer rein auditiven Kommunikation handelt es sich um eine **Telefonkonferenz**+Eine **Videokonferenz** ist eine audiovisuelle Fernkommunikation mehrerer Personen. Bei nur zwei beteiligten Personen wird auch von einem **Bildtelefonat** (bzw. **Bildtelefonie**) gesprochen. Bei einer rein auditiven Kommunikation handelt es sich um eine **Telefonkonferenz**
  
 Aus Datenschutzsicht sind die beteiligten Personen in aller Regel [[betroffene Person|betroffene Personen]] deren [[personenbezogene Daten]], dazu zählen auch Bild- und Sprachaufnahmen, [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden. Aus Datenschutzsicht sind die beteiligten Personen in aller Regel [[betroffene Person|betroffene Personen]] deren [[personenbezogene Daten]], dazu zählen auch Bild- und Sprachaufnahmen, [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden.
  
-Als Rechtfertigungstatbestand für die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] wird in aller Regel die [[Einwilligung]] in Betracht kommen. Denkbar sind aber auch andere Tatbestände. Soweit es sich bei den betroffenen Personen um Beschäftigte handelt, sind die Besonderheiten des [[Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] zu beachten. Das gilt in verstärktem Maße für Bewerbungsgespräche.((Vgl.[[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/das-videointerview-im-bewerbungsverfahren/|datenschutzbeauftragter-info.de:Das Videointerview im Bewerbungsverfahren]].))+Als Rechtfertigungstatbestand für die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] wird in aller Regel die [[Einwilligung]] in Betracht kommen. Denkbar sind aber auch andere Tatbestände. Soweit es sich bei den betroffenen Personen um Beschäftigte handelt, sind die Besonderheiten des [[Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] zu beachten. Das gilt in verstärktem Maße für Bewerbungsgespräche.((Vgl. [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/das-videointerview-im-bewerbungsverfahren/|datenschutzbeauftragter-info.de:Das Videointerview im Bewerbungsverfahren]].))
  
 Komplex wird eine Videokonferenz, weil es häufig mehrere [[Verantwortlicher|Verantwortliche]] (zum Beispiel die Arbeitgeber der konferierenden Personen) gibt und zusätzlich Dienstanbieter, die die Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das erfordert entsprechende vertragliche Regelungen und meist auch eine Dokumentation im [[VVT]]. Komplex wird eine Videokonferenz, weil es häufig mehrere [[Verantwortlicher|Verantwortliche]] (zum Beispiel die Arbeitgeber der konferierenden Personen) gibt und zusätzlich Dienstanbieter, die die Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das erfordert entsprechende vertragliche Regelungen und meist auch eine Dokumentation im [[VVT]].
  
 Eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung des Datenschutzes bei Videokonferenzen hat das [[Videokonferenzsystem]]. Eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung des Datenschutzes bei Videokonferenzen hat das [[Videokonferenzsystem]].
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 +===== Gefahren von Videokonferenzen =====
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 +Die [[Vertraulichkeit]] von Videokonferenzen ist in mehrfacher Hinsicht problematisch:
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 +  * Teilnehmer der Konferenz können die Konferenz mitschneiden. Jedes brauchbare [[Videokonferenzsystem]] gibt zwar allen Teilnehmer ein Signal, wenn aufgezeichnet wird. Allerdings gilt das jeweils nur für die in das jeweilige System integrierte Aufzeichnungsfunktion. Es ist aber mit fast allen Endgeräten möglich, die Bildschirmanzeige als Video aufzuzeichnen, wobei kaum Qualitätsverluste entstehen. Selbst wenn das unterbunden werden könnte, wäre es mit etwas größeren Qualitätsverlusten klassisch analog möglich, eine Kamera vor einen Bildschirm zu stellen und dann mit der Kamera den Bildschirm aufzuzeichnen.
 +  * Anbieter des Videokonferenzsystems haben technisch Zugriff auf die Videokonferenz, wenn sie einen Teil der Infrastruktur stellen([[SaaS]]). Ausnahme wäre eine [[Ende-zu-Ende-Verschlüsselung]] durch die "lediglich" die Metadaten dem Anbieter zur Kenntnis gelangen. Ein gewisser Schutz lässt sich hier durch geeignete Regelungen im [[Auftragsverarbeitungsvertrag]] leisten allerdings technisch sind keine Vorkehrungen möglich. Bei komplett selbstgehosteten Systemen sollte der Anbieter dagegen keinen Zugriff auf die Daten haben; jedenfalls gibt es dafür in der Regel keine technische Notwendigkeit.
 +  * Die Organisation (also das Unternehmen oder die öffentliche Einrichtung), die das Videokonferenzsystem nutzt beziehungsweise zur Verfügung stellt hat in der Regel zumindest Zugriff auf die Metadaten; möglicherweise auch auf die Inhalte der Videokonferenzen. Da beim professionellen Einsatz von Videokonferenzen vorrangig Beschäftigte dieser Organisation Teilnehmer der Videokonferenzen sein werden, ist diese Zugriffsmöglichkeit im Rahmen des [[Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] von großer Bedeutung.
 +  * Dritte (Hacker, Geheimdienste, Trolle-Zoombombing)
  
 ===== Generelle Hinweise ===== ===== Generelle Hinweise =====
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     * Übertrieben hohe Auflösungen sollten vermieden werden - im Interesse von Datenschutz und IT-Systemen (Bandbreite).     * Übertrieben hohe Auflösungen sollten vermieden werden - im Interesse von Datenschutz und IT-Systemen (Bandbreite).
     * Die meisten Kameras zeigen bei einer guten Ausleuchtung deutlich bessere Ergebnisse, während bei schwacher Ausleuchtung nur sehr gute Kameras überzeugen. Die Lichtquelle sollte ausreichend stark sein und zur Vermeidung von Schattenwürfen möglichst von vorn und nicht von oben wirken.     * Die meisten Kameras zeigen bei einer guten Ausleuchtung deutlich bessere Ergebnisse, während bei schwacher Ausleuchtung nur sehr gute Kameras überzeugen. Die Lichtquelle sollte ausreichend stark sein und zur Vermeidung von Schattenwürfen möglichst von vorn und nicht von oben wirken.
 +    * Gegenlicht vermeiden, also lieber zum Fenster schauen als mit dem Rücken zum Fenster.
     * Bei sehr schlechter Bildqualität und wenn es auf das Bild nicht ankommt, kann die Kamera auch ausgeschaltet werden.     * Bei sehr schlechter Bildqualität und wenn es auf das Bild nicht ankommt, kann die Kamera auch ausgeschaltet werden.
     * Die Kamera sollte einen festen Stand haben.     * Die Kamera sollte einen festen Stand haben.
-  * Ein neutraler Hintergrund ist zweckmäßig - möglichst ohne elektronische Helfer.+  * Ein neutraler Hintergrund ist zweckmäßig - möglichst ohne elektronische Helfer((Zu den Gefahren, wenn Tools für optische Effekte vorhanden sind, siehe [[https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/potatoboss-bei-twitter-chefkartoffel-16707337.html|Ursula Scheer: Chefkartoffel]] bei faz.net, abgerufen am 1.4.2020.)) aber die Entwicklung der virtuellen Hintergründe ist weit vorangekommen.
   * Möglichst ungestörte Umgebung. Türen sollten geschlossen sein, evtl. auch von außen mit einem Hinweisschild versehen, dass gerade eine Videokonferenz läuft.   * Möglichst ungestörte Umgebung. Türen sollten geschlossen sein, evtl. auch von außen mit einem Hinweisschild versehen, dass gerade eine Videokonferenz läuft.
   * Essen während einer Videokonferenz sollte tabu sein. Trinken nur bei ausgeschaltetem Mikrofon. Generell bedenken, dass die anderen teilnehmenden Personen einem direkt ins Gesicht sehen.   * Essen während einer Videokonferenz sollte tabu sein. Trinken nur bei ausgeschaltetem Mikrofon. Generell bedenken, dass die anderen teilnehmenden Personen einem direkt ins Gesicht sehen.
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