Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
videokonferenz [2020/04/02 11:05] – [Generelle Hinweise] Martin Neldnervideokonferenz [2020/05/15 15:01] Martin Neldner
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Videokonferenz ====== ====== Videokonferenz ======
  
-Eine **Videokonferenz** ist eine audiovisuelle Fernkommunikation mehrerer Personen. Bei nur zwei beteilgten Personen wird auch von einem **Bildtelefonat** (bzw. **Bildtelefonie**) gesprochen. Bei einer rein auditiven Kommunikation handelt es sich um eine **Telefonkonferenz**+Eine **Videokonferenz** ist eine audiovisuelle Fernkommunikation mehrerer Personen. Bei nur zwei beteiligten Personen wird auch von einem **Bildtelefonat** (bzw. **Bildtelefonie**) gesprochen. Bei einer rein auditiven Kommunikation handelt es sich um eine **Telefonkonferenz**
  
 Aus Datenschutzsicht sind die beteiligten Personen in aller Regel [[betroffene Person|betroffene Personen]] deren [[personenbezogene Daten]], dazu zählen auch Bild- und Sprachaufnahmen, [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden. Aus Datenschutzsicht sind die beteiligten Personen in aller Regel [[betroffene Person|betroffene Personen]] deren [[personenbezogene Daten]], dazu zählen auch Bild- und Sprachaufnahmen, [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden.
Zeile 10: Zeile 10:
  
 Eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung des Datenschutzes bei Videokonferenzen hat das [[Videokonferenzsystem]]. Eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung des Datenschutzes bei Videokonferenzen hat das [[Videokonferenzsystem]].
 +
 +===== Gefahren von Videokonferenzen =====
 +
 +Die [[Vertraulichkeit]] von Videokonferenzen ist in mehrfacher Hinsicht problematisch:
 +
 +  * Teilnehmer der Konferenz können die Konferenz mitschneiden. Jedes brauchbare [[Videokonferenzsystem]] gibt zwar allen Teilnehmer ein Signal, wenn aufgezeichnet wird. Allerdings gilt das jeweils nur für die in das jeweilige System integrierte Aufzeichnungsfunktion. Es ist aber mit fast allen Endgeräten möglich, die Bildschirmanzeige als Video aufzuzeichnen, wobei kaum Qualitätsverluste entstehen. Selbst wenn das unterbunden werden könnte, wäre es mit etwas größeren Qualitätsverlusten klassisch analog möglich, eine Kamera vor einen Bildschirm zu stellen und dann mit der Kamera den Bildschirm aufzuzeichnen.
 +  * Anbieter des Videokonferenzsystems haben technisch Zugriff auf die Videokonferenz, wenn sie einen Teil der Infrastruktur stellen([[SaaS]]). Ausnahme wäre eine [[Ende-zu-Ende-Verschlüsselung]] durch die "lediglich" die Metadaten dem Anbieter zur Kenntnis gelangen. Ein gewisser Schutz lässt sich hier durch geeignete Regelungen im [[Auftragsverarbeitungsvertrag]] leisten allerdings technisch sind keine Vorkehrungen möglich. Bei komplett selbstgehosteten Systemen sollte der Anbieter dagegen keinen Zugriff auf die Daten haben; jedenfalls gibt es dafür in der Regel keine technische Notwendigkeit.
 +  * Die Organisation (also das Unternehmen oder die öffentliche Einrichtung), die das Videokonferenzsystem nutzt beziehungsweise zur Verfügung stellt hat in der Regel zumindest Zugriff auf die Metadaten; möglicherweise auch auf die Inhalte der Videokonferenzen. Da beim professionellen Einsatz von Videokonferenzen vorrangig Beschäftigte dieser Organisation Teilnehmer der Videokonferenzen sein werden, ist diese Zugriffsmöglichkeit im Rahmen des [[Beschäftigtendatenschutz|Beschäftigtendatenschutzes]] von großer Bedeutung.
 +  * Dritte (Hacker, Geheimdienste, Trolle-Zoombombing)
  
 ===== Generelle Hinweise ===== ===== Generelle Hinweise =====
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Videokonferenz (erstellt für aktuelle Seite)