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verzeichnis_von_verarbeitungstaetigkeiten [2020/01/20 19:30] – [Pflicht zur Erstellung von VVT] Admin | verzeichnis_von_verarbeitungstaetigkeiten [2020/01/20 19:32] – [Formales Vorgehen] Admin |
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Zumindest aus der Pflicht, das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen ist([[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 30]] Abs. 4 DSGVO), ergibt sich, dass das VVT von einer zentralen Stelle des Verantwortlichen geführt werden sollte. Der betriebliche oder behördliche [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragte]], der das frühere Verfahrensverzeichnis geführt hatte, sollte das VVT nicht mehr führen.((Vgl. Paal/Pauly/Martini, 2. Aufl. 2018, DS-GVO Art. 30 Rn. 36-38.)) Dagegen spricht auch, dass der Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der DSGVO([[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 39]] Abs. 1 lit. c DSGVO) sich selbst überwachen müsste. | Zumindest aus der Pflicht, das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen ist([[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 30]] Abs. 4 DSGVO), ergibt sich, dass das VVT von einer zentralen Stelle des Verantwortlichen geführt werden sollte. Der betriebliche oder behördliche [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragte]], der das frühere Verfahrensverzeichnis geführt hatte, sollte das VVT nicht mehr führen.((Vgl. Paal/Pauly/Martini, 2. Aufl. 2018, DS-GVO Art. 30 Rn. 36-38.)) Dagegen spricht auch, dass der Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der DSGVO([[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 39]] Abs. 1 lit. c DSGVO) sich selbst überwachen müsste. |
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Bei einem schriftlich geführten VVT sollte ein einheitliches Formular zur Anwendung kommen. Das Formular für das VVT für die Verwendung an den Thüringer Hochschulen kann {{:formular_vvt_thuerhs_v0.71.docx|hier als Word-Datei}} heruntergeladen werden. | Bei einem schriftlich geführten VVT sollte ein einheitliches Formular zur Anwendung kommen. Das Formular für das VVT für die Verwendung an den Thüringer Hochschulen kann {{:formular_vvt_thuerhs_v0.71.docx|hier als Word-Datei}} heruntergeladen werden. |
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| Für größere Organisationen empfiehlt sich die Verwendung eines IT-Systems, dass auch eine größere Anzahl von Einträgen verwalten kann. |
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===== Inhaltliches Vorgehen ===== | ===== Inhaltliches Vorgehen ===== |