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vereinsdatenschutz [2019/04/06 22:37] Martin Neldnervereinsdatenschutz [2019/04/06 22:46] (aktuell) – [Vereinsdatenschutz] Martin Neldner
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 ====== Vereinsdatenschutz ====== ====== Vereinsdatenschutz ======
  
-**Vereinsdatenschutz** ist der [[:datenschutz|]] bei eingetragenen Vereinen (e.V.) als Verantwortlicher Stelle.+**Vereinsdatenschutz** ist der [[:datenschutz|]] bei eingetragenen Vereinen (e.V.) als [[Verantwortlicher|Verantwortlichem]].
  
 Auch bei teilweise großer Nähe zu öffentlichen Einrichtungen, z.B. Fördervereinen an Hochschulen, handelt es sich doch um juristische Personen des privaten Rechts. Daher haben die Landesdatenschutzgesetze, wie das [[:thuerdsg|]] meist((Siehe aber z.B.  [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+2&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 2 Abs. 2]] [[:thuerdsg|]]))  nur eingeschränkte Bedeutung. Im Regelfall gilt neben der [[:dsgvo|DSGVO]] das [[:bdsg|BDSG]]. Auch bei teilweise großer Nähe zu öffentlichen Einrichtungen, z.B. Fördervereinen an Hochschulen, handelt es sich doch um juristische Personen des privaten Rechts. Daher haben die Landesdatenschutzgesetze, wie das [[:thuerdsg|]] meist((Siehe aber z.B.  [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+2&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 2 Abs. 2]] [[:thuerdsg|]]))  nur eingeschränkte Bedeutung. Im Regelfall gilt neben der [[:dsgvo|DSGVO]] das [[:bdsg|BDSG]].
  
-Als juristische Personen des privaten Rechts müssen Vereine bei der [[:verarbeitung|]] [[:personenbezogene_daten|personenbezogener Daten]] als [[:Verantwortlicher]] bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen die gleichen Regeln befolgen, wie andere, z.B. Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, auch. Das betrifft z.B. die Pflicht gem. [[https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__38.html|§ 38 Abs. 1]] BDSG ab 10 Beschäftigten, die ständig, automatisierte personenbezogene Daten verarbeiten, einen [[:datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen.+Als juristische Personen des privaten Rechts müssen Vereine bei der [[:verarbeitung|]] [[:personenbezogene_daten|personenbezogener Daten]] als [[:Verantwortlicher]] die gleichen Regeln befolgen, wie andere, z.B. Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, auch.  
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 +===== Datenschutzbeauftragter ====== 
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 +Auch Vereine haben die Pflicht gem. [[https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__38.html|§ 38 Abs. 1]] BDSG ab 10 Beschäftigten, die ständig, automatisierte personenbezogene Daten verarbeiten, einen [[:datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. Als Faustregel bedeutet das, dass ab 10 Personen, die regelmäßig an Computern arbeiten, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. 
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 +**Achtung**: Entgegen einem allgemeinen Missverständnis muss auch ein Verein (wie jeder Verantwortliche) die Regeln des Datenschutzes auch dann beachten, wenn kein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Das bedeutet, dass der Verstand des Vereins, der als gesetzlicher Vertreter für den Datenschutz verantwortlich ist, nicht verpflichtet ist, sich durch einen Datenschutzbeauftragten unterstützen zu lassen. Die Pflichten sind aber die gleichen.
  
 ===== Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ===== ===== Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten =====
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