Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
verarbeitung_zum_schutz_lebenswichtiger_interessen [2020/11/30 19:58] – angelegt Adminverarbeitung_zum_schutz_lebenswichtiger_interessen [2020/12/02 14:32] – [Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen] Admin
Zeile 4: Zeile 4:
  
 Die Norm ist ein Auffangtatbestand, was auch in [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] 46 S. 2 klargestellt wird. Im Normalfall wird vor allem öffentlichen Einrichtungen, die lebenswichtige Interessen schützen sollen, diese Aufgabe per Rechtsvorschrift, meist sogar formelles Gesetz zugewiesen, so dass der Normalfall die [[:Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]] ist. Der Nutzen der Vorschrift wird daher durchaus bezweifelt.((Vgl.  Die Norm ist ein Auffangtatbestand, was auch in [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] 46 S. 2 klargestellt wird. Im Normalfall wird vor allem öffentlichen Einrichtungen, die lebenswichtige Interessen schützen sollen, diese Aufgabe per Rechtsvorschrift, meist sogar formelles Gesetz zugewiesen, so dass der Normalfall die [[:Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]] ist. Der Nutzen der Vorschrift wird daher durchaus bezweifelt.((Vgl. 
- [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FPaalPaulyKoDSGVO_2%2FEWG_DSGVO%2Fcont%2FPaalPaulyKoDSGVO%2EEWG_DSGVO%2Ea6%2EglB%2EglV%2Ehtm|Paal/Pauly/Frenzel, 2. Aufl. 2018, DS-GVO Art. 6 Rn. 22]]+ [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FPaalPaulyKoDSGVO_2%2FEWG_DSGVO%2Fcont%2FPaalPaulyKoDSGVO%2EEWG_DSGVO%2Ea6%2EglB%2EglV%2Ehtm|Paal/Pauly/Frenzel, 2. Aufl. 2018, DS-GVO Art. 6 Rn. 22]].))
  
 Wenn andere Rechtsgrundlagen keine Verarbeitung gestatten, sind dennoch die Voraussetzungen der Norm streng zu prüfe - vor allem sind an das Tatbestandsmerkmal "lebenswichtige Interessen" hohe Anforderungen zu stellen. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] 46 S. 3 nennt beispielhaft "Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung oder in humanitären Notfällen insbesondere bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen". Daraus ist zu schlussfolgern, dass Ziel der Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen tatsächlich der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen sein muss. Wenn andere Rechtsgrundlagen keine Verarbeitung gestatten, sind dennoch die Voraussetzungen der Norm streng zu prüfe - vor allem sind an das Tatbestandsmerkmal "lebenswichtige Interessen" hohe Anforderungen zu stellen. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] 46 S. 3 nennt beispielhaft "Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung oder in humanitären Notfällen insbesondere bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen". Daraus ist zu schlussfolgern, dass Ziel der Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen tatsächlich der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen sein muss.
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen (erstellt für aktuelle Seite)