Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
verarbeitung_fuer_die_wahrnehmung_einer_aufgabe [2019/03/18 17:42] Martin Neldnerverarbeitung_fuer_die_wahrnehmung_einer_aufgabe [2019/03/22 11:48] Martin Neldner
Zeile 5: Zeile 5:
 Die Norm stellt im Vergleich zum bisherigen Recht eine deutliche Erleichterung, weil nach BDSG-alt gerade nicht von einer Aufgabe auf eine Befugnis zur Datenverarbeitung geschlossen werden durfte. Die Norm stellt im Vergleich zum bisherigen Recht eine deutliche Erleichterung, weil nach BDSG-alt gerade nicht von einer Aufgabe auf eine Befugnis zur Datenverarbeitung geschlossen werden durfte.
  
-Auch hier sollten Datenverarbeiter sorgfältig prüfen, welche Rechtsvorschriften hier zu Erlaubnistatbeständen führen.+Auch hier sollten Datenverarbeiter sorgfältig prüfen, welche Rechtsvorschriften zu Erlaubnistatbeständen führen.
  
 Im Hochschulbereich ist eine allgemeine Aufgabenzuweisung in [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/125z/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGTH2018pP5#focuspoint| § 5]] [[ThürHG]] enthalten. Im Hochschulbereich ist eine allgemeine Aufgabenzuweisung in [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/125z/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGTH2018pP5#focuspoint| § 5]] [[ThürHG]] enthalten.
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe (erstellt für aktuelle Seite)