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uebermittlung_von_forschungsdaten [2020/12/08 02:22] – [3.3 Sonderfall Drittländer] Admin | uebermittlung_von_forschungsdaten [2023/01/16 14:21] (aktuell) – [Übermittlung von Forschungsdaten] Admin | ||
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====== Übermittlung von Forschungsdaten ====== | ====== Übermittlung von Forschungsdaten ====== | ||
- | Die **Übermittlung von Forschungsdaten** ist eine besondere Form der Verarbeitung, | + | Die **Übermittlung von Forschungsdaten** ist eine besondere Form der Verarbeitung, |
===== - Begriffe ===== | ===== - Begriffe ===== | ||
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Zum Sinn dieser Regelungen heißt es in den Gesetzesbegründungen nahezu gleichlautend, | Zum Sinn dieser Regelungen heißt es in den Gesetzesbegründungen nahezu gleichlautend, | ||
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+ | Es sollte beachtet werden, dass bei (Bundesländer-)Grenzen überschreitender Zusammenarbeit in vielen Fällen faktisch nicht nur das eigene Landesrecht geprüft werden muss, sondern auch das Landesrecht aller beteiligten Partner, damit beispielsweise bei einem wechselseitigen Austausch von erhobenen Forschungsdaten auch alle tatsächlich zulässigerweise " | ||
==== - Sonderfall Drittländer ==== | ==== - Sonderfall Drittländer ==== | ||
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===== - Passives Übermitteln (Empfangen) von Forschungsdaten ===== | ===== - Passives Übermitteln (Empfangen) von Forschungsdaten ===== | ||
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+ | Für das Empfangen von Forschungsdaten müssen diese in aller Regel gespeichert werden. Die Verarbeitungstätigkeit des Speicherns muss rechtmäßig sein. Da es insoweit keine landesrechtlichen Sonderregeln gibt, gelten die Ausführungen oben zum aktiven Übermitteln unter Beachtung der DSGVO analog. | ||
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