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uebermittlung_von_forschungsdaten [2020/12/08 02:24] – [4. Passives Übermitteln (Empfangen) von Forschungsdaten] Admin | uebermittlung_von_forschungsdaten [2020/12/08 02:27] – [3.2 Landesrecht] Admin | ||
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Zum Sinn dieser Regelungen heißt es in den Gesetzesbegründungen nahezu gleichlautend, | Zum Sinn dieser Regelungen heißt es in den Gesetzesbegründungen nahezu gleichlautend, | ||
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+ | Es sollte beachtet werden, dass bei (Bundesländer-)Grenzen überschreitender Zusammenarbeit in vielen Fällen faktisch nicht nur das eigene Landesrecht geprüft werden muss, sondern auch das Landesrecht aller beteiligten Partner, damit beispielsweise bei einem wechselseitigen Austausch von erhobenen Forschungsdaten auch alle tatsächlich zulässigerweise " | ||
==== - Sonderfall Drittländer ==== | ==== - Sonderfall Drittländer ==== | ||