Unterschiede
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tu:videoaufzeichnung [2019/06/18 11:48] – alte Version wiederhergestellt (2019/06/13 10:31) Martin Neldner | tu:videoaufzeichnung [2023/01/25 16:08] (aktuell) – [Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung] Admin | ||
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====== Videoaufzeichnung ====== | ====== Videoaufzeichnung ====== | ||
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===== Rechtliche Besonderheiten ===== | ===== Rechtliche Besonderheiten ===== | ||
- | Die Videoüberwachung wird in [[http:// | + | Die Videoüberwachung wird in [[http:// |
Weiterhin ist das KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten. | Weiterhin ist das KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten. | ||
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Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. | Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. | ||
- | Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte | + | Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte |
===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | ===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | ||
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Wie bei jeder [[: | Wie bei jeder [[: | ||
- | Bezüglich der Veranstaltungsteilnehmer sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: | + | Bezüglich der Veranstaltungsteilnehmer sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: |
Als Aufgaben kommen gemäß [[http:// | Als Aufgaben kommen gemäß [[http:// | ||
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* Die Information **jedes** Teilnehmers muss sichergestellt sein. | * Die Information **jedes** Teilnehmers muss sichergestellt sein. | ||
* Hinweise, vor allem Schilder, können beschränkt werden auf eine Kurzzusammenfassung (auch als Piktogramm) und einen Link (idealerweise **auch** als QR-Code) zur [[: | * Hinweise, vor allem Schilder, können beschränkt werden auf eine Kurzzusammenfassung (auch als Piktogramm) und einen Link (idealerweise **auch** als QR-Code) zur [[: | ||
+ | * **Heimliche** oder **überraschende** Videoaufzeichnung sind zu unterlassen. | ||
* Teilnehmer sind möglichst gar nicht und ansonsten nur von hinten aufzunehmen, | * Teilnehmer sind möglichst gar nicht und ansonsten nur von hinten aufzunehmen, | ||
* Tonaufzeichnungen sind zulässig es sollte aber sichergestellt sein, dass zumindest Gespräche in gedämpfter Lautstärke im Publikum weder mitgehört noch einzelnen Personen zugeordnet werden können. | * Tonaufzeichnungen sind zulässig es sollte aber sichergestellt sein, dass zumindest Gespräche in gedämpfter Lautstärke im Publikum weder mitgehört noch einzelnen Personen zugeordnet werden können. | ||
* Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/ | * Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/ | ||
* Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen. | * Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen. | ||
- | * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern die [[Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]]. Hier ist eine Ausübung des [[Widerspruchsrecht|Widerspruchsrechts]] auch ohne umfangreiche Begründung zu ermöglichen. | + | * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern die [[:Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]]. Hier ist eine Ausübung des [[:Widerspruchsrecht|Widerspruchsrechts]] auch ohne umfangreiche Begründung zu ermöglichen. |
+ | * Die Speicherung von Videoaufzeichnungen sollte zentral an einer geeigneten Stelle (Projektlaufwerk, | ||
- | {{tag>Entwurf}} | + | {{tag>Artikel TU 2023}} |