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tu:videoaufzeichnung [2019/06/18 11:42] – [Maßnahmen] Martin Neldner | tu:videoaufzeichnung [2023/01/25 16:08] (aktuell) – [Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung] Admin | ||
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====== Videoaufzeichnung ====== | ====== Videoaufzeichnung ====== | ||
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===== Rechtliche Besonderheiten ===== | ===== Rechtliche Besonderheiten ===== | ||
- | Die Videoüberwachung wird in [[http:// | + | Die Videoüberwachung wird in [[http:// |
Weiterhin ist das KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten. | Weiterhin ist das KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten. | ||
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Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. | Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. | ||
- | Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte | + | Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte |
===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | ===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | ||
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Wie bei jeder [[: | Wie bei jeder [[: | ||
- | Bezüglich der Veranstaltungsteilnehmer sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: | + | Bezüglich der Veranstaltungsteilnehmer sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: |
Als Aufgaben kommen gemäß [[http:// | Als Aufgaben kommen gemäß [[http:// | ||
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Den (möglicherweise) erfassten Personen stehen die [[: | Den (möglicherweise) erfassten Personen stehen die [[: | ||
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- | ====== Videoaufzeichnung ====== | + | |
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- | **Videoaufzeichnung** meint Veranstaltungen, | + | |
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- | Naheliegenderweise gibt es Überschneidungen zu den Ausführungen in dem Artikel [[: | + | |
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- | Für einen **Livestream** gelten die Ausführungen hier grundsätzlich auch. Ein vollumfänglicher Ausschluss einer Aufzeichnungsmöglichkeit dürfte technisch nicht realisierbar sein, so dass eine Gleichbehandlung sinnvoll erscheint. | + | |
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- | Für **Videotelefonie** sind die Ausführungen hier dagegen nicht sinnvoll anwendbar, da es einerseits an einem großen Publikum fehlt und andererseits das Post- und Fernmeldegeheimnis eine bedeutende Rolle spielt. | + | |
- | ===== Personenbezogene Daten ===== | + | |
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- | Videoaufnahmen von Menschen führen immer zur Erhebung [[: | + | |
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- | ===== Rechtliche Besonderheiten ===== | + | |
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- | Die Videoüberwachung wird in [[http:// | + | |
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- | Weiterhin ist das KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten. | + | |
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- | ===== Gefahren der Videoaufzeichnung ===== | + | |
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- | Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. | + | |
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- | Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte kann mögliche Szenarien. | + | |
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- | ===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | + | |
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- | Wie bei jeder [[: | + | |
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- | Bezüglich der Veranstaltungsteilnehmer sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: | + | |
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- | Als Aufgaben kommen gemäß [[http:// | + | |
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- | * die Öffentlichkeitsarbeit (Abs. 13), | + | |
- | * der Wissens- und Technologietransfer (Abs. 2 S. 2), | + | |
- | * die Bewältigung der " | + | |
- | * die Teilhabe trotz Behinderung und psychischer oder chronischer Erkrankung (Abs. 7 S. 2 und Satz 3 Nr. 1) sowie | + | |
- | * die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (Abs. 7 S. 3 Nr. 2). | + | |
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- | Die Aufzählung ist nicht abschließend. | + | |
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- | Bezüglich der Lehrenden und sonstigen Protagonisten sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: | + | |
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- | ===== Datenminimierung bzw. Erforderlichkeitsgrundsatz ===== | + | |
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- | Auch wenn in den meisten Fällen Videoaufzeichnungen dem Grunde nach zulässig sind, muss gerade in diesem Bereich der Grundsatz der [[: | + | |
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- | ===== Betroffenenrechte | + | |
- | Den (möglicherweise) erfassten Personen stehen die [[:betroffenenrechte|]] zu. Zunächst | + | * **Hinweise** auf die Videoaufzeichnung sind zu geben: |
+ | * wo möglich bei der Ankündigung der Veranstaltung und/oder | ||
+ | * an den Eingängen zu dem Raum, in dem die Aufzeichnung erfolgt. | ||
+ | * Die Information **jedes** Teilnehmers muss sichergestellt sein. | ||
+ | * Hinweise, vor allem Schilder, können beschränkt werden auf eine Kurzzusammenfassung | ||
+ | * **Heimliche** oder **überraschende** Videoaufzeichnung sind zu unterlassen. | ||
+ | * Teilnehmer sind möglichst gar nicht und ansonsten nur von hinten aufzunehmen, | ||
+ | * Tonaufzeichnungen sind zulässig es sollte aber sichergestellt sein, dass zumindest Gespräche in gedämpfter Lautstärke im Publikum weder mitgehört noch einzelnen Personen zugeordnet werden können. | ||
+ | * Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/Studienplan gerade eine Videoaufzeichnung erfordert, z.B. im Rahmen einer Projektarbeit. Dann sollte aber eine Verbreitung dieser Aufzeichnung sehr restriktiv gehandhabt werden. | ||
+ | * Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen. | ||
+ | * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern | ||
+ | * Die Speicherung von Videoaufzeichnungen sollte zentral an einer geeigneten Stelle (Projektlaufwerk, | ||
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