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* Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/ | * Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/ | ||
* Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen. | * Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen. | ||
- | * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern die [[: | + | * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern die [[: |
* Die Speicherung von Videoaufzeichnungen sollte zentral an einer geeigneten Stelle (Projektlaufwerk, | * Die Speicherung von Videoaufzeichnungen sollte zentral an einer geeigneten Stelle (Projektlaufwerk, | ||
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