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tu:videoaufzeichnung [2019/06/13 07:31] – [Betroffenenrechte] Admintu:videoaufzeichnung [2021/01/28 16:42] – [Gefahren der Videoaufzeichnung] Admin
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-<WRAP center round alert 60%> <font inherit/inherit;;#e74c3c;;inherit>**Der folgende Text ist ein <fs x-large>Entwurf</fs> und noch nicht als Artikel Bestandteil dieses Wiki!**</font> </WRAP> +<WRAP center round box 60%>**Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.** </WRAP> 
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-<WRAP center round box 60%><font inherit/inherit;;#006666;;inherit>**Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.**</font> </WRAP> +
  
 ====== Videoaufzeichnung ====== ====== Videoaufzeichnung ======
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 Naheliegenderweise gibt es Überschneidungen zu den Ausführungen in dem Artikel [[:Veranstaltungen]], wo es ja auch häufig um Bildaufzeichnungen geht. Naheliegenderweise gibt es Überschneidungen zu den Ausführungen in dem Artikel [[:Veranstaltungen]], wo es ja auch häufig um Bildaufzeichnungen geht.
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 +Für einen **Livestream** gelten die Ausführungen hier grundsätzlich auch. Ein vollumfänglicher Ausschluss einer Aufzeichnungsmöglichkeit dürfte technisch nicht realisierbar sein, so dass eine Gleichbehandlung sinnvoll erscheint.
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 +Für **Videotelefonie** sind die Ausführungen hier dagegen nicht sinnvoll anwendbar, da es einerseits an einem großen Publikum fehlt und andererseits das Post- und Fernmeldegeheimnis eine bedeutende Rolle spielt.
  
 ===== Personenbezogene Daten ===== ===== Personenbezogene Daten =====
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 Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten.  Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. 
  
-Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte kann mögliche Szenarien.+Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte sind mögliche Szenarien.
  
 ===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== ===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung =====
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     * Die Information **jedes** Teilnehmers muss sichergestellt sein.     * Die Information **jedes** Teilnehmers muss sichergestellt sein.
     * Hinweise, vor allem Schilder, können beschränkt werden auf eine Kurzzusammenfassung (auch als Piktogramm) und einen Link (idealerweise **auch** als QR-Code) zur [[:Datenschutzerklärung]].     * Hinweise, vor allem Schilder, können beschränkt werden auf eine Kurzzusammenfassung (auch als Piktogramm) und einen Link (idealerweise **auch** als QR-Code) zur [[:Datenschutzerklärung]].
 +  * **Heimliche** oder **überraschende** Videoaufzeichnung sind zu unterlassen.
   * Teilnehmer sind möglichst gar nicht und ansonsten nur von hinten aufzunehmen, so dass die Erkennbarkeit eingeschränkt ist.   * Teilnehmer sind möglichst gar nicht und ansonsten nur von hinten aufzunehmen, so dass die Erkennbarkeit eingeschränkt ist.
-  * Tonaufzeichnungen sind zulässig. +  * Tonaufzeichnungen sind zulässig es sollte aber sichergestellt sein, dass zumindest Gespräche in gedämpfter Lautstärke im Publikum weder mitgehört noch einzelnen Personen zugeordnet werden können
-  * Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten.+  * Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/Studienplan gerade eine Videoaufzeichnung erfordert, z.B. im Rahmen einer Projektarbeit. Dann sollte aber eine Verbreitung dieser Aufzeichnung sehr restriktiv gehandhabt werden.
   * Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen.   * Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen.
-  * Abgebildete Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen (und zwar auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird).+  * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern die [[:Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]]. Hier ist eine Ausübung des [[:Widerspruchsrecht|:Widerspruchsrechts]] auch ohne umfangreiche Begründung zu ermöglichen. 
 +  * Die Speicherung von Videoaufzeichnungen sollte zentral an einer geeigneten Stelle (Projektlaufwerk, Nextcloudinnerhalb kurzer Zeit erfolgen. Lokale Kopien sind nach der zentralen Speicherung zu löschen.
  
  
 {{tag>Entwurf}}  {{tag>Entwurf}} 
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