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tu:telearbeit_tu [2020/03/13 16:21] Admintu:telearbeit_tu [2020/03/13 16:29] Admin
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   * Für die Art der Tätigkeit wird zunehmend maßgeblich sein, wie die relevanten Tätigkeiten im [[VVT]] eingestuft sind.   * Für die Art der Tätigkeit wird zunehmend maßgeblich sein, wie die relevanten Tätigkeiten im [[VVT]] eingestuft sind.
   * Die Anforderungen beziehen sich allein auf den Datenschutz. Aus anderen Gründen, z.B. Arbeitssicherheit, kann es zusätzliche oder weitergehende Anforderungen geben oder auch eine Einordnung als unzulässig, z.B. Daten, die einer [[:Geheimhaltungsvereinbarung]] (NDA) unterliegen.   * Die Anforderungen beziehen sich allein auf den Datenschutz. Aus anderen Gründen, z.B. Arbeitssicherheit, kann es zusätzliche oder weitergehende Anforderungen geben oder auch eine Einordnung als unzulässig, z.B. Daten, die einer [[:Geheimhaltungsvereinbarung]] (NDA) unterliegen.
-  * Für die Internetverbindung sollte im Regelfall ein VPN zu TU verwendet werden. Wenn keine VPN-Verbindung möglich ist, sollte aber am häuslichen Arbeitsplatz die Nutzung von Diensten, die Daten zwischen Client und Server ohnehin sicher verschlüsselt übertragen, möglich sein. Das gilt beispielsweise für die Nutzung von Outlook am dienstlichen Rechner.+  * Für die Internetverbindung sollte im Regelfall ein VPN zur TU verwendet werden. Wenn keine VPN-Verbindung möglich ist, können am häuslichen Arbeitsplatz nur Dienste genutzt werden, die Daten zwischen Client und Server ohnehin sicher verschlüsselt übertragen. Das gilt beispielsweise für die Nutzung von Outlook (Email) am dienstlichen Rechner, während dienstliche Emails auf privaten Rechnern **nicht** mit einem Client gelesen werden sollten sondern in einem sicheren Webbrowser (siehe [[:email#generelle_sicherheitshinweise_fuer_den_umgang_mit_emails|Email]]).
   * Netzlaufwerke aus dem "Verwaltungsnetz" dürfen ausschließlich auf dienstlicher Hardware genutzt werden. Unter keinen Umständen ist eine Nutzung auf privaten Geräten zulässig. Das gilt selbst dann, wenn ein Zugriff technisch auf Umwegen möglich sein sollte.   * Netzlaufwerke aus dem "Verwaltungsnetz" dürfen ausschließlich auf dienstlicher Hardware genutzt werden. Unter keinen Umständen ist eine Nutzung auf privaten Geräten zulässig. Das gilt selbst dann, wenn ein Zugriff technisch auf Umwegen möglich sein sollte.
  
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