Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
tu:take_home_exam [2021/01/21 22:34] Admintu:take_home_exam [2021/04/10 12:19] (aktuell) – [5. Proctoring] Admin
Zeile 1: Zeile 1:
- <WRAP center round alert 60%> **Der folgende Text ist ein <fs x-large>Entwurf</fs> und noch nicht als Artikel Bestandteil dieses Wiki!** </WRAP> 
- <WRAP center round alert 60%> **Der folgende Text beschreibt, wie ein Take Home Exam an der TU Ilmenau <fs x-large>zukünftig aussehen könnte</fs> nach entsprechenden Beschlüssen und Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Grundlagen. Er beschreibt <fs x-large>keinen IST-Zustand</fs>.** </WRAP> 
- 
 ====== Take Home Exam (TU) ====== ====== Take Home Exam (TU) ======
  
Zeile 10: Zeile 7:
 ===== - Ausgabe der Aufgaben ===== ===== - Ausgabe der Aufgaben =====
  
-Die Ausgabe der Aufgaben sollte in einem elektronischem Medium erfolgen, dass hinreichend zuverlässig ist (Gewährleistung der [[:Verfügbarkeit]]) und auf das ohne datenschutzrechtlich problematische Hürden zugegriffen werden kann. Da die Aufgaben an sich in der Regel keine personenbezogenen Daten enthalten, kann dafür auch eine allgemein zugängliche Webseite (zum Beispiel die Fachgebietswebseite) genutzt werden. Alternativ könnte die Aufgabenstellung auch in [[moodle]] bekanntgemacht werden. Ungeeignet sind dagegen IT-Systeme ohne offizielle Unterstützung durch die TU, insbesondere MS Teams.+Die Ausgabe der Aufgaben sollte in einem elektronischem Medium erfolgen, dass hinreichend zuverlässig ist (Gewährleistung der [[:Verfügbarkeit]]) und auf das ohne datenschutzrechtlich problematische Hürden zugegriffen werden kann. Vorzugswürdig ist das Ad hoc Prüfungsmoodle [[https://exam.tu-ilmenau.de/]]. 
 + 
 +Da die Aufgaben an sich in der Regel keine personenbezogenen Daten enthalten, kann dafür auch eine allgemein zugängliche Webseite (zum Beispiel die Fachgebietswebseite) genutzt werden. Ergänzend könnte die Aufgabenstellung auch im Lern-Management-System [[moodle]] ([[https://moodle2.tu-ilmenau.de/]]) bekanntgemacht werden.  
 + 
 +Ungeeignet sind dagegen IT-Systeme ohne offizielle Unterstützung durch die TU, insbesondere MS Teams.
  
 ===== - Abgabe der Bearbeitungen ===== ===== - Abgabe der Bearbeitungen =====
  
-Die Abgabe der Bearbeitungen sollte auf einem Weg erfolgen, der möglichst sicher ist, wozu vor allem gehört, dass der Fakt, Zeitpunkt und Inhalt der Abgabe möglichst gut dokumentiert werden sollten. Wünschenswert ist auch eine möglichst unmittelbare Quittierung der AbgabeSoweit nicht kurzfristig ein besser geeignetes System eingerichtet, getestet, dokumentiert und eingeführt werden kann ("Prüfungsmoodle", adaptiertes Ticketsystem) sollte eine Abgabe per [[:Email]] erfolgen. Dabei sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: Der Versand der Lösung durch den Prüfling sollte zwingend von seiner TU-Email([[https://www.tu-ilmenau.de/it-service/mitarbeiter/e-mail/tuilm-mail/|TUILM-Mail]]) aus erfolgen, so dass ein gewisser Identitätsnachweis gesichert ist und vor allem die gesamte Übermittlung - ausgenommen das Webinterface oder der Email-Client des Prüflings - auf Infrastruktur der TU Ilmenau stattfindet. Weiterhin sollte vorgegeben werden, dass die Lösung an eine Funktionsemailadresse (zum Beispiel die Fachgebietsmailadresse) zu versenden ist und NICHT an eine personengebundene Mailadresse, da ansonsten bei einem etwaigen Ausfall einer Person ein Verlust der Antworten oder zumindest eine Verzögerung der Bewertung droht.+Die Abgabe der Bearbeitungen sollte auf einem Weg erfolgen, der möglichst sicher ist, wozu vor allem gehört, dass der Fakt, Zeitpunkt und Inhalt der Abgabe möglichst gut dokumentiert werden sollten. Auch hier ist das Ad hoc Prüfungsmoodle [[https://exam.tu-ilmenau.de/]] vorzugswürdig. 
 + 
 +Aus Datenschutzsicht ebenfalls vertretbar aber durch das Prüfungsmoodle nicht empfohlen wäre eine Abgabe per [[:Email]]. Dabei sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: Der Versand der Lösung durch den Prüfling sollte zwingend von seiner TU-Email([[https://www.tu-ilmenau.de/it-service/mitarbeiter/e-mail/tuilm-mail/|TUILM-Mail]]) aus erfolgen, so dass ein gewisser Identitätsnachweis gesichert ist und vor allem die gesamte Übermittlung - ausgenommen das Webinterface oder der Email-Client des Prüflings - auf Infrastruktur der TU Ilmenau stattfindet. Weiterhin sollte vorgegeben werden, dass die Lösung an eine Funktionsemailadresse (zum Beispiel die Fachgebietsmailadresse) zu versenden ist und NICHT an eine personengebundene Mailadresse, da ansonsten bei einem etwaigen Ausfall einer Person ein Verlust der Antworten oder zumindest eine Verzögerung der Bewertung droht.
  
 ===== - Format der Bearbeitung ===== ===== - Format der Bearbeitung =====
  
-So lange kein spezifisches IT-System (zum Beispiel ein "Prüfungsmoodle") zur Verfügung steht, wird die Bearbeitung des Prüflings in aller Regel als Datei eingereicht werden. Dabei sollten solche Dateiformate vorgeschrieben werden, die nicht zur Nutzung datenschutzrechtlich problematischer Software oder IT-Services zwingen. Sinnvoll erscheint es auch, wenn ein gewisser Schutz gegen nachträgliche Veränderungen zur möglich ist. Daher wird sich in vielen Fällen das PDF-Format anbieten.+So lange im Prüfungsmoodle selbst keine Antworten eingegeben werden können, wird die Bearbeitung des Prüflings in aller Regel als Datei eingereicht werden. Dabei sollten solche Dateiformate vorgeschrieben werden, die nicht zur Nutzung datenschutzrechtlich problematischer Software oder IT-Services zwingen. Sinnvoll erscheint es auch, wenn ein gewisser Schutz gegen nachträgliche Veränderungen zur möglich ist. Daher wird sich in vielen Fällen das PDF-Format anbieten.
  
 Keinesfalls dürfen unsichere Dateiformate wie .doc oder .xls verlangt oder gar vorgeschrieben werden. Keinesfalls dürfen unsichere Dateiformate wie .doc oder .xls verlangt oder gar vorgeschrieben werden.
 +
 ===== - Nachweis der Identität des Prüflings ===== ===== - Nachweis der Identität des Prüflings =====
  
-Wünschenswert ist, wenn für die Abgabe der Bearbeitung ein System verwendet wird, dass zugleich einen gewissen Identitätsnachweis liefert. Eine Nutzung der TU-Email ist beispielsweise nur möglich, wenn die absendende Person Zugriff auf Benutzername und Passwort hat. Das ist zwar alles andere als ein sicheres Verfahren aber unter den gegenwärtigen Umständen vermutlich das Optimum an Sicherheit. Sobald weitergehende Schutzmaßnahmen möglich sind, müssen diese natürlich ergriffen werden.+Wünschenswert ist, wenn für die Abgabe der Bearbeitung ein System verwendet wird, dass zugleich einen gewissen Identitätsnachweis liefert. Das ist beim Prüfungsmoodle wie bei Nutzung der TU-Email durch das Erfordernis des Uni-Login gegebn. Das ist zwar alles andere als ein sicheres Verfahren aber unter den gegenwärtigen Umständen vermutlich das Optimum an Sicherheit. Sobald weitergehende Schutzmaßnahmen möglich sind, müssen diese natürlich ergriffen werden.
  
 Es erscheint mehr als fraglich, ob ein der Antwort beizufügender Scan der thoska einen relevanten Sicherheitsgewinn bietet, während die Gefahren zumindest bei einem Scan der Rückseite (Barcode) offenkundig sind. Daher sollte das unterbleiben. Im Übrigen stellt sich auch die Frage, ob alle Prüflinge die nötige technische Ausstattung für einen Scan besitzen. Es erscheint mehr als fraglich, ob ein der Antwort beizufügender Scan der thoska einen relevanten Sicherheitsgewinn bietet, während die Gefahren zumindest bei einem Scan der Rückseite (Barcode) offenkundig sind. Daher sollte das unterbleiben. Im Übrigen stellt sich auch die Frage, ob alle Prüflinge die nötige technische Ausstattung für einen Scan besitzen.
Zeile 33: Zeile 37:
 Unabhängig von der Sinnhaftigkeit einer technischen Überwachung (Siehe [[:Proctoring]]) bei einer Hausarbeit stehen dazu gegenwärtig keine zugelassenen IT-Systeme zur Verfügung. Das darf auch nicht durch Umnutzung bestehender Systeme (laufende [[:Videokonferenz]]) umgangen werden. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit einer technischen Überwachung (Siehe [[:Proctoring]]) bei einer Hausarbeit stehen dazu gegenwärtig keine zugelassenen IT-Systeme zur Verfügung. Das darf auch nicht durch Umnutzung bestehender Systeme (laufende [[:Videokonferenz]]) umgangen werden.
  
-Es spricht jedoch nichts dagegen, analog zu Seminararbeiten und Abschlussarbeiten Bearbeitungen auf Plagiate zu prüfen - gegebenenfalls auch mit technischen Hilfsmitteln soweit diese datenschutzgerecht sind.+Es spricht jedoch nichts dagegen, analog zu Seminararbeiten und Abschlussarbeiten Bearbeitungen auf Plagiate zu prüfen - gegebenenfalls auch mit technischen Hilfsmitteln (Siehe [[:tu:URKUND|URKUND]]) soweit diese datenschutzgerecht sind.
  
 ===== - Eigenständigkeitserklärung ===== ===== - Eigenständigkeitserklärung =====
Zeile 43: Zeile 47:
 Da bei einem Take Home Exam [[:personenbezogene Daten]] verarbeitet werden, ist - neben den anderen Pflichten der TU Ilmenau als [[:Verantwortlicher|Verantwortlichem]] eine [[:Datenschutzerklärung]] notwendig. Da bei einem Take Home Exam [[:personenbezogene Daten]] verarbeitet werden, ist - neben den anderen Pflichten der TU Ilmenau als [[:Verantwortlicher|Verantwortlichem]] eine [[:Datenschutzerklärung]] notwendig.
  
-Im Folgenden ein mögliches Muster, wie eine Datenschutzerklärung aussehen könnte, wenn die Aufgabenstellung über die Fachgebietshomepage bekanntgegeben wird und die Antworten per Email auf die Funktionsmail des Fachgebietes übermittelt werden+Ein mögliches Muster für eine Datenschutzerklärung, wenn die Aufgabenstellung über die Fachgebietshomepage bekanntgegeben wird und die Antworten per Email auf die Funktionsmail des Fachgebietes übermittelt werden, siehe: [[:tu:Datenschutzerklärung Take Home Exam]].
- +
-==== - Datenschutzerklärung Take Home Exam ==== +
- +
-Mit der Durchführung eines Take Home Exam werden notwendigerweise personenbezogene Daten verarbeitet. Die Bekanntgabe der Aufgabenstellung erfolgt über die Homepage des Fachgebietesso dass für den Abruf der Aufgabenstellung die allgemeine Datenschutzerklärung der Webseite der TU Ilmenau alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Diese kann unter [[:https://www.tu-ilmenau.de/impressum/datenschutz/]] abgerufen werden. +
- +
-Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Studierende als [[:betroffene Person]] über die folgende Verarbeitung personenbezogener Daten. +
- +
-=== - Welche Daten werden erhoben? (Kategorien personenbezogener Daten) === +
- +
-Als [[:personenbezogene Daten]] werden erhoben: Name, Vorname, Matrikelnummer, Emailadresse, sowie eingereichte Lösung der Aufgabenstellung((Vom EuGH wurde die eingereichte bzw. abgegebene Bearbeitung des Prüflings als dessen personenbezogenes Datum eingestuft: [[http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=198059&doclang=DE&mode=req&occ=first|EuGH (2. Kammer), Urteil vom 20.12.2017 – C-434/16 (Nowak/Data Protection Commissioner)]].)). +
- +
-==== Wer erhebt die Daten? An wen kann ich mich wenden? ==== +
- +
-=== Verantwortlicher === +
- +
-Der Verantwortliche gemäß Art. 4 Ziffer 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist: +
- +
-**Technische Universität Ilmenau** +
- +
-Ehrenbergstr. 29 +
- +
-98693 Ilmenau +
- +
-Tel. +49 (0) 3677 69-5001 +
-Fax  +49 (0) 3677 69-5009 +
-E-Mail rektor@tu-ilmenau.de +
- +
-RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts +
- +
-Gesetzlicher Vertreter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Kai-Uwe Sattler, Ehrenbergstr. 29, 98693 Ilmenau +
- +
-**Erster Ansprechpartner** ist das Fachgebiet, dass ein Take Home Exam stellt. +
- +
-=== Datenschutzbeauftragter === +
- +
-Den **Datenschutzbeauftragten der TU Ilmenau** können Sie wie folgt erreichen:+
  
-Technische Universität Ilmenau +===== - Technische und organisatorische Maßnahmen =====
--Datenschutzbeauftragter- +
-Universitätsrechenzentrum der Technischen Universität Ilmenau +
-Am Helmholtzring 9 +
-98693 Ilmenau+
  
-Tel.+49 3677 69-2524 +An [[:Technische und organisatorische Maßnahmen|Technischen und organisatorischen Maßnahmen]] sollte umgesetzt werden:
-E-Maildatenschutz@tu-ilmenau.de+
  
-=== Auf welcher Rechtsgrundlage wird die TU Ilmenau tätig? ===+  * Lösungen sind an eine Funktionsemailadresse und nicht an eine personenbezogene Emailadresse zu senden (Siehe oben). 
 +  * Während der Bearbeitungszeit muss bei auftretenden Problemen Support für die Prüfungsteilnehmer zeitnah gewährleistet werden können. 
 +  * Die Emails mit den Lösungen sind für 2 Jahre aufzubewahren. Ideal ist eine Speicherung in einem Format, dass die Email mit Anlagen in der Form des Zugangs gesichert gegen Veränderungen speichert. 
 +  * Die Bewertung mit Begründung etc. ist für 2 Jahre aufzubewahren - auch hier möglichst in einem gegen Veränderungen geschützten Format. (Wenn die Bewertung handschriftlich auf einem Ausdruck erfolgt, ist ohnehin die Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu beachten.) 
 +  * Die Bewertung kann im [[:Home Office]] ([[:tu:Telearbeit_tu]]) handschriftlich auf Ausdrucken erfolgen oder auf dienstlichen Laptops und virtuellen Maschinen der TU elektronisch.
  
-Die TU Ilmenau verarbeitet die personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. e Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Thüringer Hochschulgesetz, dem "Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich" vom 11. Juni 2020 (CoronaPHSchulG TH)  und der „Satzung zu Besonderen Bestimmungen für Studium, Prüfungswesen und Promotion aufgrund der Virus SARS-CoV-2-Pandemie 2020“ der TU Ilmenau (SARSCoV2Pan-BB).+===== Sonderfall Take Home Exam mit kurzem Bearbeitungszeitraum =====
  
-=== Wie werden die Daten verwendet? ===+Ein möglicher Sonderfall ist ein **Take Home Exam mit kurzem Bearbeitungszeitraum** (anderweitig auch bedingt treffend als "Scanklausur" bezeichnet). Während bei einem "normalen" Take Home Exam in einem Zeitraum von in der Regel 24 bis 72 Stunden Aufgaben zu erledigen sind, für die eine Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Stunden vorgesehen sind, ist das Geschehen bei einem "Take Home Exam mit kurzem Bearbeitungszeitraum" deutlich gedrängter indem Bearbeitungszeitraum und Bearbeitungszeit nahezu identisch sind. Weiterhin kann es in dieser Variante sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein, dass die Antworten handschriftlich gegeben und anschließend eingescannt werden. Der Ablauf könnte beispielsweise wie folgt aussehen: 
  
-Die Verarbeitung erfolgt zunächst indem eine Email der betroffenen Person vom TU-Emailaccount mit der Lösung an die Fachgebietsemailadresse gesendet wirdso dass ausschließlich Emailserver der TU Ilmenau involviert sindAm Fachgebiet wird die Lösung bewertet und gegebenenfalls eine Plagiatsprüfung durchgeführt.+  Ausgabe der Aufgaben über das Prüfungsmoodle um 10 Uhr, 
 +  - Zeit zum Download und ggf. Ausdrucken der Aufgaben bis 10.05 Uhr, 
 +  - 1,5 Stunden Bearbeitungszeit bis 11.35 Uhr, 
 +  - Zeit zum Einscannen und Hochladen im Prüfungsmoodle bis 11.50.
  
-==== Wie lange werden die Daten gespeichert? ====+Auch wenn die oben gegebenen Hinweise grundsätzlich bestehen bleiben, sind doch einige Besonderheiten zu beachten, die durch den bewusst knappen Zeitansatz entstehen.
  
-Die Daten werden entsprechend schriftlichen Prüfungsarbeiten([[https://fristen.tu-ilmenau.de/Datensatz/277]]) 2 Jahre ab Bekanntgabe der Note aufbewahrt und Note als Teil der Studentenakte ([[https://fristen.tu-ilmenau.de/Datensatz/303]]) 50 Jahre.+==== Einreichung der Bearbeitungen ====
  
-=== Welche Rechte habe ich im Allgemeinen? ===+Auch bei der Übermittlung der Bearbeitungen durch die Studierenden steht die Verfügbarkeit im Vordergrund. Durch den knappen Zeitansatz wird sich die Übermittlung aller Bearbeitungen in ein kleines Zeitfenster drängen. Beim Einscannen oder Abfotografieren handschriftlicher Bearbeitungen können zudem sehr große Datenmengen entstehen, die durch Vorgabe geeigneter Dateiformate und Obergrenzen für Dateigrößen beschränkt werden können.
  
-Als betroffene Person haben Sie nach der DSGVO folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Datensoweit deren jeweilige gesetzliche Voraussetzungen vorliegen:+Zum Vergleich folgender Versuch: Eingesannt wurden mit einem etwas älteren Multifunktionsgerät 3 DIN A4-Seiten einheitlich mit 400x400 dpi (sowie zum Vergleich teilweise 300x300 dpi) und 24-Bit-Farbealso einer sehr hohen Scanqualität und es wurden verschiedene Ausgabeformate gewählt. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
  
-  * Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten Daten zu erhalten. +^ Dateiformat ^ Größe je Seite bei 400x400 dpi ^ Größe je Seite bei 300x300 dpi ^ 
-  * Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person verlangen. Darüber hinaus können Sie die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen. +| BMP | 44 MB | 25 MB |  
-  * Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): In bestimmten Fällen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. +| JPEG mittlere Qualität | 0,9 - 1,3 MB | | 
-  * Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können in bestimmten Fällen verlangendass wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken. +| JPEG hohe Qualität | 1,6 - 2,6 MB | 0,9 - 1,6 MB | 
-  * Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sollten Sie uns Daten auf Basis eines Vertrages oder einer Einwilligung bereitgestellt habenso können Sie verlangen, dass Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder dass wir diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. +| PDF | 1,MB | 0,7 MB | 
-  * Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Rechtaus Gründendie sich aus Ihrer besonderen Situation ergebenjederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Datendie auf Grundlage von Art. Abs. S. lit. e DS-GVO erfolgtWiderspruch einzulegen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. +| TIF | 13 MB | |
-  * Das Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Sofern Sie uns eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.+
  
-Geltendmachung Ihrer Rechte: Wenden Sie sich zur Ausübung aller Ihrer zuvor genannten Rechte bitte an den Datenschutzbeauftragten datenschutz@tu-ilmenau.de oder postalisch an dessen oben angegebene Anschrift. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass uns eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist.+Die Unterschiede beim Speicherbedarf sind also außerordentlich groß, während selbst an einem hochauflösenden Monitor kaum Unterschiede zu sehen sind
  
-Sie haben zudem das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist. 
  
-Die für den Verantwortlichen zuständige Aufsichtsbehörde ist:+==== - Technische und organisatorische Maßnahmen (Sonderfall) ====
  
-Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit +An [[:Technische und organisatorische Maßnahmen|Technischen und organisatorischen Maßnahmen]] sollte umgesetzt werden:
-Häßlerstr. 8 +
-99096 Erfurt +
-https://www.tlfdi.de/tlfdi/kontakt/+
  
-=== Welche Rechte habe ich im Speziellen? (Freiwilligkeit===+  - Sicherstellung ausreichender Ressourcen für die Einreichung der Bearbeitungen für die konkrete Prüfung, 
 +  - Klare Kommunikation der sicher funktionierenden technischen Daten an die Studierenden, 
 +  - Möglichkeit zum (rein technischen!Testen einer Einreichung für die Studierenden, 
 +  - ausreichend Zeit zusätzlich zur Bearbeitungszeit um die Bearbeitung einzureichen.
  
-Wie oben geschildert ist die Rechtsgrundlage die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und nicht die Einwilligung. Das gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem Take Home Exam prüfungsrechtlich freiwillig ist. Auch ein etwaiger Rücktritt von der Prüfung führt nicht dazu, dass die Datenverarbeitung unzulässig wird, sondern hat nur Auswirkungen auf die Bewertung.+==== - Datenschutzerklärung ====
  
 +Ein mögliches Muster für eine Datenschutzerklärung für ein Take Home Exam mit kurzer Bearbeitungszeit bei dem die Aufgaben über das Prüfungsmoodle ausgegeben und die Antworten über das Prüfungsmoodle eingereicht werden siehe: [[:tu:Datenschutzerklärung THE kurze Bearbeitungszeit]]
  
  
Zeile 139: Zeile 108:
  
  
-{{tag>Entwurf Datenschutzerklärung}} +{{tag>Artikel TU}} 
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Take Home Exam (TU) (erstellt für aktuelle Seite)