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tu:pruefungsunfaehigkeit [2019/02/04 18:02] Martin Neldnertu:pruefungsunfaehigkeit [2019/02/15 15:06] – [Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung] Martin Neldner
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-  - Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit (bzw. [[:datenminimierung|Datenminimierung]][[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 lit. c DSGVO) dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten erhoben werden. Insbesondere dürfen keine Diagnosen von Krankheiten erhoben werden und die Beeinträchtigungen auch nur soweit, wie es für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit unabdingbar ist.+  - Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit (bzw. [[:datenminimierung|Datenminimierung]] gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 lit. c DSGVO) dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten erhoben werden. Insbesondere dürfen keine Diagnosen von Krankheiten erhoben werden und die Beeinträchtigungen auch nur soweit, wie es für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit unabdingbar ist.
   - Durch [[:technische_und_organisatorische_massnahmen|]] ist sicherzustellen, dass die Daten auch innerorganisatorisch nur befugten Personen (Prüfungsamt und Prüfungsausschuss) bekannt werden und auch nur in dem Maße, wie es zur Erfüllung der Aufgabe (Feststellung der Prüfungsunfähigkeit und Dokumentation, dass kein Fehlversuch vorliegt) notwendig ist.   - Durch [[:technische_und_organisatorische_massnahmen|]] ist sicherzustellen, dass die Daten auch innerorganisatorisch nur befugten Personen (Prüfungsamt und Prüfungsausschuss) bekannt werden und auch nur in dem Maße, wie es zur Erfüllung der Aufgabe (Feststellung der Prüfungsunfähigkeit und Dokumentation, dass kein Fehlversuch vorliegt) notwendig ist.
   - Auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollte transparent gemacht werden, inwieweit sehr kurze ärztliche Bescheinigungen allein mit der Bestätigung der Prüfungsfähigkeit ohne weitergehende gesundheitsbezogene Angaben ausreichend sind. Auch in einem solchen Fall werden weiterhin [[:gesundheitsdaten|]] erhoben, für die im Grundsatz die oben beschriebenen Regeln gelten.   - Auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollte transparent gemacht werden, inwieweit sehr kurze ärztliche Bescheinigungen allein mit der Bestätigung der Prüfungsfähigkeit ohne weitergehende gesundheitsbezogene Angaben ausreichend sind. Auch in einem solchen Fall werden weiterhin [[:gesundheitsdaten|]] erhoben, für die im Grundsatz die oben beschriebenen Regeln gelten.
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 |Kostenträgerkennung|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.| |Kostenträgerkennung|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.|
 |Versicherten-Nr.|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.| |Versicherten-Nr.|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.|
-|Status|  -  |Einstellig gibt der Status nur an, ob die versicherte Person Mitglied, familienversichert oder Rentner ist. Falls noch weitere 3 Stellen angegeben sind, verbergen sich dahinter sensibelste Angaben, z.B. zu chronischen Krankheiten.((Vgl. Kassenärztliche Vereinigung Bremen:[[https://www.kvhb.de/personalienfeld-status-aufgeschluesselt|Das neue Personalienfeld: Statusfeld aufgeschlüsselt]], [[https://web.archive.org/web/20151226081555/http://www.kvhb.de/personalienfeld-status-aufgeschluesselt|Quelle bei Archive.org]].))||+|Status|  -  |Einstellig gibt der Status nur an, ob die versicherte Person Mitglied, familienversichert oder Rentner ist. Falls noch weitere 3 Stellen angegeben sind, verbergen sich dahinter sensibelste Angaben, z.B. zu chronischen Krankheiten.((Vgl. Kassenärztliche Vereinigung Bremen:[[https://www.kvhb.de/personalienfeld-status-aufgeschluesselt|Das neue Personalienfeld: Statusfeld aufgeschlüsselt]], [[https://web.archive.org/web/20151226081555/http://www.kvhb.de/personalienfeld-status-aufgeschluesselt|Quelle bei Archive.org]].)) Damit liegen [[:besondere Kategorien personenbezogener Daten]] gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html|Art. 9]] Abs. 1 DSGVO vor, deren Verarbeitung **grundsätzlich unzulässig** ist. Ein Erlaubnistatbestand nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html|Art. 9]] Abs. 2 DSGVO greift nicht ein. Insbesondere liegt in dem Einsenden **keine wirksame Einwilligung**, da Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung verlangt und folglich eine nur konkludente Einwilligung unzureichend ist.|
 |Betriebsstätten-Nr.|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.| |Betriebsstätten-Nr.|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.|
 |Arzt-Nr.|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.| |Arzt-Nr.|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit belangloses personenbezogenes Datum.|
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 |Erstbescheinigung|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit normalerweise belangloses personenbezogenes Datum.| |Erstbescheinigung|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit normalerweise belangloses personenbezogenes Datum.|
 |Folgebescheinigung|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit normalerweise belangloses personenbezogenes Datum.| |Folgebescheinigung|  -  |Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit normalerweise belangloses personenbezogenes Datum.|
-|ICD-10-Code|Gesundheitliche Einschränkungen|**Bei Einreichung nur der Ausfertigung für den Arbeitgeber nicht enthalten.** Leicht zu entschlüsselnde Diagnose. Könnte sicher für die Beurteilung der Prüfungsfähigkeit relevant sein aber Erhebung ist nicht gewollt (siehe oben) und eine Erhebung würde zusätzliche [[:TOM]] erfordern. Die Benennung der gesundheitlichen Einschränkungen ist im Vergleich dazu ein deutliches Weniger und sollte dennoch nur erfolgen, wenn es im Einzelfall notwendig ist.|+|ICD-10-Code|Gesundheitliche Einschränkungen|**Bei Einreichung nur der Ausfertigung für den Arbeitgeber nicht enthalten.** Leicht zu entschlüsselnde Diagnose. Könnte sicher für die Beurteilung der Prüfungsfähigkeit relevant sein aber Erhebung ist nicht gewollt (siehe oben) und eine Erhebung würde zusätzliche [[:TOM]] erfordern. Die Benennung der gesundheitlichen Einschränkungen ist im Vergleich dazu ein deutliches Weniger und sollte dennoch **nur erfolgen, wenn es im Einzelfall notwendig ist.**|
 |sonstiger Unfall, Unfallfolgen/Versorgungsleiden/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/stufenweise Wiedereingliederung/Krankengeld|  -  |**Bei Einreichung nur der Ausfertigung für den Arbeitgeber nicht enthalten.** Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit normalerweise belangloses personenbezogenes Datum.| |sonstiger Unfall, Unfallfolgen/Versorgungsleiden/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/stufenweise Wiedereingliederung/Krankengeld|  -  |**Bei Einreichung nur der Ausfertigung für den Arbeitgeber nicht enthalten.** Für die Frage der Prüfungsunfähigkeit normalerweise belangloses personenbezogenes Datum.|
-|  -  |Art der Prüfungsleistung, die nicht erbracht werden kann|Nicht unbedingt notwendig aber zweckmäßig um scheinbare Widersprüche aufzulösen: z.B. Prüfungsunfähig für Klausuren aber Teilnahme an mündlicher Prüfung bei einer schweren Sehnenscheidenentzündung der Schreibhand. Die Diagnose ist ja nicht bekannt und kann daher zur Erklärung nicht herangezogen werden. Somit vermeidet die Differenzierung die Anforderung eines anderen Nachweises oder amtsärztlichen Attests ([[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+54&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 54]] Abs. 11 [[:ThuerHG|ThürHG]]).|+|  -  |Art der Prüfungsleistung, die nicht erbracht werden kann|Nicht unbedingt notwendig aber zweckmäßig um scheinbare Widersprüche aufzulösen: z.B. Prüfungsunfähig für Klausuren aber tatsächliche Teilnahme an mündlicher Prüfung bei einer schweren Sehnenscheidenentzündung der Schreibhand. Die Diagnose ist ja nicht bekannt und kann daher zur Erklärung nicht herangezogen werden. Somit vermeidet die Differenzierung die Anforderung eines anderen Nachweises oder amtsärztlichen Attests ([[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+54&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 54]] Abs. 11 [[:ThuerHG|ThürHG]]). Soweit in einem anderen Formular oder einem frei formulierten Attest diese Differenzierung nicht vorgenommen wird, sollte das aber kein Hinderungsgrund für die Akzeptanz sein.|
  
  
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