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tu:elektronische_pruefungen_tu [2021/01/14 13:23] – [Elektronische Prüfungen] Admintu:elektronische_pruefungen_tu [2021/01/20 01:03] – [1. Fallgruppen] Admin
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 | | TU, Internetanschluß und Endgerät Prüfling | freie Wahl des Prüflings | vorgegebene Antworten (zB MultipleChoice) | | | | | TU, Internetanschluß und Endgerät Prüfling | freie Wahl des Prüflings | vorgegebene Antworten (zB MultipleChoice) | | |
  
-Nicht erfasst sind in dieser Übersicht Hausarbeiten (oder neudeutsch "Take-Home" Prüfungen) die "einfach" nur elektronisch eingereicht werden.+Nicht erfasst sind in dieser Übersicht Hausarbeiten (oder neudeutsch "[[:TU:Take Home Exam]]als Variante der klassischen Hausarbeit) die "einfach" nur elektronisch eingereicht werden.
 ===== - Besonderheiten einzelner Prüfungsformen ===== ===== - Besonderheiten einzelner Prüfungsformen =====
  
-Im Folgenden wird in Anlehnung an Regelungen der Universität Regensburg unterschieden in "Präsenz-E-Prüfungen" und "Distanz-E-Prüfungen".((Siehe [[https://www.uni-regensburg.de/rechenzentrum/lehre-lernen/e-pruefungen/index.html|Universität Regensburg: E-Prüfungen]].))+Im Folgenden wird in Anlehnung an Regelungen der Universität Regensburg unterschieden in "Präsenz-E-Prüfungen" und "Distanz-E-Prüfungen".((Siehe [[https://www.uni-regensburg.de/rechenzentrum/lehre-lernen/e-pruefungen/index.html|Universität Regensburg: E-Prüfungen]].)) Die Begrifflichkeiten sind jedoch nicht fest ("Elektronische Prüfung" bzw. "E-Prüfung" eingeschlossen) und werden beispielsweise in der "Verordnung zur  Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern  (Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung - BayFEV)" ([[https://www.stmwk.bayern.de/download/20638_BayFEV-mit-Begr%C3%BCndung-final.pdf|Link]]) durchaus anders verwendet.
  
 ==== - Präsenz-E-Prüfungen ==== ==== - Präsenz-E-Prüfungen ====
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 === - Technische Anforderungen === === - Technische Anforderungen ===
  
-Etwaige Fehlfunktionen bei Distanz-E-Prüfungen, die auf einem unzureichenden Internetzugang oder einem unzureichenden Endgerät beruhen wird der Prüfling zu vertreten haben. Allerdings wird die TU Ilmenau eine Verpflichtung treffen, sicher funktionierende Parameter nach geeigneten Tests zu benennen und dafür die Verantwortung zu übernehmen, wobei ein Verweis auf Windows-Systeme allein nicht ausreichen wird. Es wird vielmehr neben dem Betriebssystem Windows auch mindestens ein freies Betriebssystem (ZB Linux Ubuntu in der jeweils aktuellsten LTS-Version) benannt werden müssen; sinnvollerweise auch einheitlich für die gesamte TU Ilmenau. Weitere generell zu klärende Systemanforderungen dürften Prozessorarchitektur (x86, ARM), Arbeitsspeicher, Festspeicher, Maus/Tastatur (problematisch bei Tablets), Bildschirmauflösung und Browser sowie Bandbreite und Latenz der Internetverbindung des Prüflings sein. Für technisch eher wenig anpruchsvolle E-Prüfungen (keine Videos, keine innerhalb von Sekunden zu beantwortenden Fragen) könnte es für viele Mindestanforderungen an Endgeräte ein Anhaltspunkt sein, ob es eine verbreitete Linux-Distribution in einer Version gibt, die noch nicht EOL (End of Life) ist, und "Out of the Box" ohne großen Anpassungsaufwand auf dem Endgerät funktioniert.((Beispielsweise hat [[https://wiki.ubuntuusers.de/Lubuntu/|Lubuntu]] als Variante der Linuxdistribution Ubuntu sehr geringe Hardwareanforderungen. Ein Endgeräte auf dem noch nicht einmal mehr Lubuntu unproblematisch läuft, zum Beispiel am 2023(?) alte 32-bit-Systeme, braucht dann auch nicht mehr unterstützt zu werden.))+Etwaige Fehlfunktionen bei Distanz-E-Prüfungen, die auf einem unzureichenden Internetzugang oder einem unzureichenden Endgerät beruhen wird der Prüfling zu vertreten haben. Allerdings wird die TU Ilmenau eine Verpflichtung treffen, sicher funktionierende Parameter nach geeigneten Tests zu benennen und dafür die Verantwortung zu übernehmen, wobei ein Verweis auf Windows-Systeme allein nicht ausreichen wird. Es wird vielmehr neben dem Betriebssystem Windows auch mindestens ein freies Betriebssystem (ZB Linux Ubuntu in der jeweils aktuellsten LTS-Version) benannt werden müssen; sinnvollerweise auch einheitlich für die gesamte TU Ilmenau. Weitere generell zu klärende Systemanforderungen dürften Prozessorarchitektur (x86, ARM), Arbeitsspeicher, Festspeicher, Maus/Tastatur (problematisch bei Tablets), Audio, Bildschirmauflösung und Browser sowie Bandbreite und Latenz der Internetverbindung des Prüflings sein. Für technisch eher wenig anpruchsvolle E-Prüfungen (keine Videos, keine innerhalb von Sekunden zu beantwortenden Fragen) könnte es für viele Mindestanforderungen an Endgeräte ein Anhaltspunkt sein, ob es eine verbreitete Linux-Distribution in einer Version gibt, die noch nicht EOL (End of Life) ist, und "Out of the Box" ohne großen Anpassungsaufwand auf dem Endgerät funktioniert.((Beispielsweise hat [[https://wiki.ubuntuusers.de/Lubuntu/|Lubuntu]] als Variante der Linuxdistribution Ubuntu sehr geringe Hardwareanforderungen. Ein Endgeräte auf dem noch nicht einmal mehr Lubuntu unproblematisch läuft, zum Beispiel am 2023(?) alte 32-bit-Systeme, braucht dann auch nicht mehr unterstützt zu werden.))
  
 Zu klären ist, wie Mindestanforderungen rechtssicher festzulegen sind. Zu klären ist, wie Mindestanforderungen rechtssicher festzulegen sind.
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 ===== - Bewertung ===== ===== - Bewertung =====
  
-Wenn die Bewertung automatisch erfolgt, was vor allem bei vorgegebenen Antworten (zum Beispiel Multiple Choice) naheliegend erscheint, ist zu beachten, dass damit in der Regel eine [[:Automatisierte Entscheidungsfindung]] gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html|Art. 22]] DSVO vorliegen dürfte. Das führt zu erhöhten Anforderungen an die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und bedarf einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage (Art. 22 Abs. 2 lit. b DSGVO).+Wenn die Bewertung automatisch erfolgt, was vor allem bei vorgegebenen Antworten (zum Beispiel Multiple Choice) naheliegend erscheint, ist zu beachten, dass damit in der Regel eine [[:Automatisierte Entscheidungsfindung]] gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html|Art. 22]] DSGVO vorliegen dürfte. Das führt zu erhöhten Anforderungen an die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und bedarf einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage (Art. 22 Abs. 2 lit. b DSGVO).
  
 ===== - Prüfungseinsicht ===== ===== - Prüfungseinsicht =====
  
-Als wichtigstes [[:Betroffenenrechte|Betroffenenrecht]] ist das [[:Auskunftsrecht|Recht auf Auskunft]], insbesondere das [[:Recht auf Kopie]] sicherzustellen, was zu einem umfassenden datenschutzrechtlichen Anspruch auf [[:Prüfungseinsicht]] führt.+Als wichtigstes [[:Betroffenenrechte|Betroffenenrecht]] ist das [[:Auskunftsrecht|Recht auf Auskunft]], insbesondere das [[:Recht auf Kopie]] sicherzustellen, was zu einem umfassenden datenschutzrechtlichen Anspruch auf [[:Prüfungseinsicht]] führt. E-Prüfungssysteme sollten hierbei sicherstellen, dass dem Recht auf Kopie weitgehen automatisch entsprochen werden kann.
  
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