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thuerdsg:80_thuerpersvg [2019/07/03 16:48] – [Verhältnis zur Dienststelle] Adminthuerdsg:80_thuerpersvg [2019/07/05 08:07] – [§ 80 Thüringer Personalvertretungsgesetz] Martin Neldner
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 ====== § 80 Thüringer Personalvertretungsgesetz ====== ====== § 80 Thüringer Personalvertretungsgesetz ======
  
 +**§ 80 Thüringer Personalvertretungsgesetz** regelt die Einhaltung des [[:Datenschutz|Datenschutzes]] bei [[:Personalvertretung|Personalvertretungen]], insbesondere dem Personalrat.
 ===== Wortlaut ===== ===== Wortlaut =====
  
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 == Vorübergehende Regelung zwischen Dienststelle und Personalrat == == Vorübergehende Regelung zwischen Dienststelle und Personalrat ==
  
-Angesichts der Ungewissheiten sollte eine vorübergehende Regelung ins Auge gefasst werden, die in etwas wie folgt lauten könnte:\\ \\+Angesichts der Ungewissheiten sollte eine vorübergehende Regelung ins Auge gefasst werden, die in etwa wie folgt lauten könnte:\\ \\
 // //
 Vereinbarung zwischen\\ Vereinbarung zwischen\\
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 Die Parteien verpflichten sich, gemeinsam die Verarbeitungen personenbezogener Daten zu identifizieren und einer spezielleren Regelung zuzuführen, bei denen das erforderlich ist.// Die Parteien verpflichten sich, gemeinsam die Verarbeitungen personenbezogener Daten zu identifizieren und einer spezielleren Regelung zuzuführen, bei denen das erforderlich ist.//
  
 +== Weitere regelungsbedürftige Themen ==
  
 +  * Bestellung Datenschutzbeauftragter
 +  * Vorgehen bei weiteren Gremien (siehe unten), insbesondere JAV und Assistentenrat
 +
 +
 +=== Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ===
 +
 +Im [[:Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]] sind unter anderem folgende Bereiche, bei denen es sich teilweise um mehrere Verfahren handelt dürfte, zu dokumentieren:
 +
 +  * Anhörungen
 +  * [[:Betriebliches Eingliederungsmanagement]] gemäß [[https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=167|§ 167]] Abs. 3 SGB IX
 +  * [[:Email]]-Kommunikation
 +  * Wahlen, vgl. § 23 ThürPersVG, insb. Aufstellung Wählerverzeichnis
 +  * Sitzungen, vgl. § 34 Abs. 2 ThürPersVG
 +    * Einladungen, inkl. Vorlagen
 +    * Protokolle
 +  * Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Organisationen, §§ 34 Abs. 3, 36 (zu beachten: § 36 Abs. 1 S. 2), 40 ThürPersVG (Abs. 2 ist aber gegenstandslos)
 +  * Sprechstunden, § 43 ThürPersVG
 +  * Abrechnung/(Personal-)kosten, § 44 ThürPersVG
 +  * Schulungsveranstaltungen, § 46 ThürPersVG
 +
 +Hinweis: Pflicht zu VVT entfällt soweit die Verarbeitung vollständig "analog" durchgeführt wird gemäß [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+2&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 2]] Abs. 4 S. 2 ThürDSG, wonach kein VVT gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html|Art. 30]] DSGVO zu führen ist, für "nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen".
  
 === Weitere Gremien === === Weitere Gremien ===
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