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thuerdsg:6_coronaphschulg_th [2020/11/11 10:28] – [Erläuterung] Admin | thuerdsg:6_coronaphschulg_th [2021/01/14 16:08] – [Erläuterung] Admin | ||
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===== Erläuterung ===== | ===== Erläuterung ===== | ||
- | Die Norm stellt klar, dass Online Prüfungen zulässig sind, was aber nach dem geltenden [[: | + | § 6 CoronaPHSchulG TH stellt klar, dass Online Prüfungen zulässig sind, was aber nach dem geltenden [[: |
Aus der Norm ergeben sich KEINE unmittelbaren Erleichterungen bei [[: | Aus der Norm ergeben sich KEINE unmittelbaren Erleichterungen bei [[: | ||
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+ | Es ist aber durch die Regelung leichter möglich, kurzfristige Lösungen mittels Satzung zu finden. Auch kann bei datenschutzrechtlichen Abwägungsentscheidungen die Dringlichkeit von Elektronischen Prüfungen durch die gesetzliche Regelung besonders berücksichtigt werden. | ||
===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== | ||