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thuerdsg:17_thuerdsg [2020/10/31 00:30] – [Wortlaut] Martin Neldnerthuerdsg:17_thuerdsg [2020/11/06 23:18] – [Erläuterung] Martin Neldner
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 Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren. Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren.
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 +==== Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2) ====
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 +Wilde et al Art. 6 Rn. 32 zur Parallelvorschrift Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 lit. b BayDSG und Kugelmann/Richter § 7 Rn. 19 zur Parallelvorschrift § 7 Abs. 1 Nr. 4 LDSG RP gehen davon aus, dass diese Vorschriften konstitutiv sind; zumindest werden keine vorrangigen Vorschriften insbesondere des Bundesrechts oder des Europarechts benannt.
  
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