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thuerdsg:17_thuerdsg [2020/02/07 19:42] Adminthuerdsg:17_thuerdsg [2020/10/31 00:30] – [Wortlaut] Martin Neldner
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 +<fs xx-small> (Zur Übersicht: [[:thuerdsg:start|ThürDSG]]) </fs>
 +
 ====== § 17 Thüringer Datenschutzgesetz ====== ====== § 17 Thüringer Datenschutzgesetz ======
  
 ===== Wortlaut ===== ===== Wortlaut =====
  
-//**§ 17 Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung (Artikel 6 und 23 der Verordnung (EU) 2016/679 ) **\\+//**§ 17 Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung**\\ 
 +(Artikel 6 und 23 der Verordnung (EU) 2016/679 )\\
 \\ \\
 (1) Als Zweck einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gelten neben den ursprünglichen Zwecken immer auch die Verarbeitung\\ \\ (1) Als Zweck einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gelten neben den ursprünglichen Zwecken immer auch die Verarbeitung\\ \\
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 Soweit die Verarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten umfasst gelten wie im geltenden Recht zusätzlich die in Satz 3 in Bezug genommenen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGV und seiner Durchführungsbestimmungen in Art. 8 Abs. 1. Abs. 4 greift die geltende Vorschrift des Art. 17 Abs. 4 BayDSG auf.\\ // Soweit die Verarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten umfasst gelten wie im geltenden Recht zusätzlich die in Satz 3 in Bezug genommenen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGV und seiner Durchführungsbestimmungen in Art. 8 Abs. 1. Abs. 4 greift die geltende Vorschrift des Art. 17 Abs. 4 BayDSG auf.\\ //
  
 +==== § 7 LDSG-RLP ====
 +
 +Anders strukturiert aber inhaltlich ähnlich zu § 17 ThürDSG ist § 7 LDSG Rheinland-Pfalz.
  
 ===== Erläuterung ===== ===== Erläuterung =====
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