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softwarebeschaffung [2020/10/07 19:33] – [Anforderungen] Adminsoftwarebeschaffung [2022/05/16 17:05] – [Kündigungsfristen] Admin
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 === Kündigungsfristen === === Kündigungsfristen ===
  
-Daraus ergibt sich ein weiteres bisher eher unbedeutendes Thema, das in kurzer Zeit brisant wurde: Kündigungsfristen.+Daraus ergibt sich ein weiteres in der Vergangenheit eher unbedeutendes Thema, das in kurzer Zeit brisant wurde: Kündigungsfristen.
  
 Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei der Miete von Software, was nach deutschem Recht bei SaaS die Regel sein dürfte, gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html|§ 580a]] Abs. 3 Nr. 2 BGB 3(!) Tage.((Vgl.  [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr_2%2Fcont%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr.glsect16.gliv.gl1.htm&pos=8&hlwords=on|Redeker in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, Rn. 224]]))  Um das zu verdeutlichen: Am Montag kann mit Wirkung zum Donnerstag 24 Uhr gekündigt werden. Bei einer Einordnung als Dienstvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist in Abhängigkeit von dem Zeitraum für den die Vergütung bemessen ist auch nicht viel länger, z.B. kann bei einer monatlichen Vergütung gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html|§ 621]] Nr. 3 BGB bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei der Miete von Software, was nach deutschem Recht bei SaaS die Regel sein dürfte, gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html|§ 580a]] Abs. 3 Nr. 2 BGB 3(!) Tage.((Vgl.  [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr_2%2Fcont%2Fauerreinsdorffconradhdbitdsr.glsect16.gliv.gl1.htm&pos=8&hlwords=on|Redeker in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, Rn. 224]]))  Um das zu verdeutlichen: Am Montag kann mit Wirkung zum Donnerstag 24 Uhr gekündigt werden. Bei einer Einordnung als Dienstvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist in Abhängigkeit von dem Zeitraum für den die Vergütung bemessen ist auch nicht viel länger, z.B. kann bei einer monatlichen Vergütung gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html|§ 621]] Nr. 3 BGB bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.
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 Für den oben angesprochenen Notfall der sofortigen Diensteinstellung (typischerweise in der Insolvenz) sollte geprüft werden, ob eine vollständige oder teilweise Speicherung der Daten, die bei dem Anbieter liegen, auf Systemen möglich und sinnvoll ist, die von dem Anbieter unabhängig sind. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Eine Datenschutzmanagement-Software (DSMS) wird die Hauptaufgabe haben, dass darüber das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ([[VVT]]) geführt wird. Die VVT-Einträge könnten und sollten als [[https://de.wikipedia.org/wiki/PDF/A|PDF-A]] auch an das Archiv der Organisation übermittelt werden. Für den oben angesprochenen Notfall der sofortigen Diensteinstellung (typischerweise in der Insolvenz) sollte geprüft werden, ob eine vollständige oder teilweise Speicherung der Daten, die bei dem Anbieter liegen, auf Systemen möglich und sinnvoll ist, die von dem Anbieter unabhängig sind. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Eine Datenschutzmanagement-Software (DSMS) wird die Hauptaufgabe haben, dass darüber das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ([[VVT]]) geführt wird. Die VVT-Einträge könnten und sollten als [[https://de.wikipedia.org/wiki/PDF/A|PDF-A]] auch an das Archiv der Organisation übermittelt werden.
  
-===== To DO =====+===== To Do =====
  
 Zumindest folgende Punkte sollten im Regelfall bei der Softwarebeschaffung beachtet werden: Zumindest folgende Punkte sollten im Regelfall bei der Softwarebeschaffung beachtet werden:
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