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softwarebeschaffung [2019/06/25 18:18] – [Anforderungen] Adminsoftwarebeschaffung [2020/10/07 19:33] – [Anforderungen] Admin
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   * Datenschutz im Leistungsvertrag verankern.   * Datenschutz im Leistungsvertrag verankern.
   * Kündigungsfristen bei [[SaaS]] müssen lang genug für die Implementierung einer Ersatzlösung sein, um gegen Änderungswünsche des Vertragspartner, die für den Datenschutz problematisch sind, gewappnet zu sein.   * Kündigungsfristen bei [[SaaS]] müssen lang genug für die Implementierung einer Ersatzlösung sein, um gegen Änderungswünsche des Vertragspartner, die für den Datenschutz problematisch sind, gewappnet zu sein.
-  * [[Auftragsverarbeitung]] ist der [[AV-Vertrag]] möglichst mit dem Hauptvertrag abzuschließen und nicht im Nachhinein.+  * Im Falle von [[Auftragsverarbeitung]] ist der [[AV-Vertrag]] möglichst mit dem Hauptvertrag abzuschließen und nicht im Nachhinein.
   * Vorschlag für [[VVT]] und [[Datenschutzerklärung]] vom Dienstleister unterbreiten zu lassen, ist in vielen Fällen zweckmäßig.   * Vorschlag für [[VVT]] und [[Datenschutzerklärung]] vom Dienstleister unterbreiten zu lassen, ist in vielen Fällen zweckmäßig.
   * [[Datenportabilität]] in möglichst hohem Umfang sicherstellen durch Tests, rechtliche Absicherung und gegebenenfalls tatsächliche anbieterunabhängige (natürlich datenschutzgerechte!) Speicherung   * [[Datenportabilität]] in möglichst hohem Umfang sicherstellen durch Tests, rechtliche Absicherung und gegebenenfalls tatsächliche anbieterunabhängige (natürlich datenschutzgerechte!) Speicherung
 +  * Exit-Strategie planen (über Kündigungsfristen und Datenportabilität hinaus)
  
 ===== Anforderungen ===== ===== Anforderungen =====
  
 Software sollte wenigstens folgende Anforderungen erfüllen((Vgl. noch zum BDSG [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/anforderungen-an-software-besser-vorher-an-datenschutz-und-it-sicherheit-denken/|Anforderungen an Software: Besser vorher an Datenschutz und IT-Sicherheit denken!]].)): Software sollte wenigstens folgende Anforderungen erfüllen((Vgl. noch zum BDSG [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/anforderungen-an-software-besser-vorher-an-datenschutz-und-it-sicherheit-denken/|Anforderungen an Software: Besser vorher an Datenschutz und IT-Sicherheit denken!]].)):
-  * Zugriffskontrolle +  * Zugriffskontrolle, 
-  * Eingabekontrolle +  * Eingabekontrolle, 
-  * Protokollauswertungen +  * Protokollauswertungen, 
-  * Archivierung und Löschung+  * Archivierung und Löschung
 + 
 +Spezifisch bei [[SaaS]] oder hybriden Lösungen sollten folgende Anforderungen erfüllt sein: 
 + 
 +  * Dokumentation, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden und wie die Übermittlung abgesichert ist, 
 +  * Zertifizierung der IT-Sicherheit des Anbieters, hilfsweise konkrete Dokumentation der Maßnahmen zur IT-Sicherheit, 
 +  * falls [[Drittstaatenübermittlung]] vorliegt, 
 +    * Benennung der (aller) Drittstaaten, in die übermittelt wird, 
 +    * Benennung der Rechtsgrundlagen (vgl. Art. 44 ff. DSGVO) für die Übermittlung, 
 +    * Dokumentation der Erfüllung aller Anforderungen einer Drittstaatenübermittlung, 
 +    * bei Übermittlung in die USA, Erklärung, ob der [[Cloud Act]] Anwendung findet(woraufhin die Zulässigkeit der Übermittlung unter diesem Aspekt intensiv zu prüfen ist) oder aufgrund welcher nachzuweisenden Umstände der Cloud Act keine Anwendung finden soll, 
 +  * bei Anbietern mit Sitz in den USA oder mit relevanten Anteilseignern in den USA: Nachweis durch den Anbieter, dass eine Übermittlung in die USA technisch ausgeschlossen ist oder falls die Übermittlung nicht technisch ausgeschlossen ist, vollumfängliche Erfüllung der Anforderungen an Übermittlungen in die USA (siehe oben), 
 +  * im Falle von [[Auftragsverarbeitung]]: ein Muster für einen [[AV-Vertrag]] mit Benennung der Unterauftragsverarbeiter, 
 +  * bei hohem Schutzbedarf und soweit für die konkrete Anwendung sinnvoll: Ende-zu-Ende Verschlüsselung.
  
 Die Softwareanbieter sollten wenigstens folgende Anforderungen erfüllen: Die Softwareanbieter sollten wenigstens folgende Anforderungen erfüllen:
-  * Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (Wenn ein Datenschutzbeauftragter nach dem [[BDSG]] nicht bestellt werden muss, ist ein Nachweis erforderlich wie der Datenschutz dann sichergestellt wird. In solchen Fällen ist die freiwillige Bestellung eines DSB vorzugswürdig.) +  * Benennung der für den Anbieter zuständigen Aufsichtsbehörde, 
-  * Bonität+  * Bestellung eines Datenschutzbeauftragten(Wenn ein Datenschutzbeauftragter nach dem [[BDSG]] nicht bestellt werden muss, ist ein Nachweis erforderlich wie der Datenschutz dann sichergestellt wird. In solchen Fällen ist die freiwillige Bestellung eines DSB vorzugswürdig.) 
 +  * Bonität.
 ===== Weblinks ===== ===== Weblinks =====
  
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