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 Für eine Einwilligung spricht, dass es unlogisch ist, eine [[Einwilligung]] in das "Ob" der Verarbeitung zuzulassen aber nicht in das "Wie". Auch erscheint es wertungswiderprüchlich einerseits das Individium schützen zu wollen aber demselben Individium teilweise lästige Pflichten im Interesse der Datensicherheit aufzuerlegen. Auch lassen sich Sicherheitsmaßnahmen häufig besser durchsetzen, wenn es keinen individuellen Ausweg gibt. Für eine Einwilligung spricht, dass es unlogisch ist, eine [[Einwilligung]] in das "Ob" der Verarbeitung zuzulassen aber nicht in das "Wie". Auch erscheint es wertungswiderprüchlich einerseits das Individium schützen zu wollen aber demselben Individium teilweise lästige Pflichten im Interesse der Datensicherheit aufzuerlegen. Auch lassen sich Sicherheitsmaßnahmen häufig besser durchsetzen, wenn es keinen individuellen Ausweg gibt.
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 +Gegen eine Einwilligung spricht, dass Datensicherheit häufig auch einen Dritte schützenden Aspekt hat.((Vgl. zum Beispiel [[https://www.golem.de/news/indiegames-lieber-schwarzkopie-als-key-reseller-1907-142275.html|golem.de: "Lieber Schwarzkopie als Key-Reseller"]] wo Probleme von Spieleentwicklern und deren Kunden geschildert werden, die unmittelbar auf Reseller zurückgehen. Mittelbar dürfte aber ein Teil der Vorfälle auf unvorsichtige Kreditkartenbesitzer zurückgehen, die Möglichkeiten zur Sicherheit der Verarbeitung ignorieren, damit dieses Geschäftsmodell mit ermöglichen und selbst letztlich keinen Nachteil davontragen, weil sie durch das Verbraucherschutzrecht die Verluste auf die Kartenherausgeber und mittelbar die Spieleentwickler abwälzen können.))
  
 Fälle bei denen der Streit um die Einwilligung relevant ist: Fälle bei denen der Streit um die Einwilligung relevant ist:
   * [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ist-die-neue-bora-norm-zur-verschluesslung-dsgvo-konform/|datenschutzbeauftragter-info.de: Ist die neue BORA-Norm zur Verschlüsslung DSGVO-konform?]] Pflicht zur Verschlüsselung der [[Email]]-Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Letztlich stellt sich die Frage aber bei jeder Email-Kommunikation.   * [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ist-die-neue-bora-norm-zur-verschluesslung-dsgvo-konform/|datenschutzbeauftragter-info.de: Ist die neue BORA-Norm zur Verschlüsslung DSGVO-konform?]] Pflicht zur Verschlüsselung der [[Email]]-Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Letztlich stellt sich die Frage aber bei jeder Email-Kommunikation.
  
-Gegen eine Einwilligung spricht, dass Datensicherheit häufig auch einen Dritte schützenden Aspekt hat.((Vgl. zum Beispiel [[https://www.golem.de/news/indiegames-lieber-schwarzkopie-als-key-reseller-1907-142275.html|golem.de: "Lieber Schwarzkopie als Key-Reseller"]] wo Probleme von Spieleentwicklern und deren Kunden geschildert werden, die unmittelbar auf Reseller zurückgehen. Mittelbar dürfte aber ein Teil der Vorfälle auf unvorsichtige Kreditkartenbesitzer zurückgehen, die Möglichkeiten zur Sicherheit der Verarbeitung ignorieren, damit dieses Geschäftsmodell mit ermöglichen und selbst letztlich keinen Nachteil davontragen, weil sie durch das Verbraucherschutzrecht die Verluste auf die Kartenherausgeber und mittelbar die Spieleentwickler abwälzen können.))+
  
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