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rechtmaessigkeit_der_verarbeitung [2020/03/05 14:59] – [Rechtmäßigkeit der Verarbeitung] Adminrechtmaessigkeit_der_verarbeitung [2020/12/15 01:11] – [Thüringer Datenschutzgesetz] Admin
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 Das Thüringer Datenschutzgesetz regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+16&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 16]] [[ThürDSG]]. Dabei knüpft § 16 Abs. 1 ThürDSG an Art. 6 Abs. 1 UA 1 Buchstabe e DSGVO ([[Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]]) an, wobei vorläufig offen bleiben muss, ob die Vorschrift einen eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. § 16 Abs. 2 ThürDSG erlaubt [[besondere Kategorien personenbezogener Daten]] unter im Einzelfall möglicherweise etwas anderen Voraussetzungen zu verarbeiten, als [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html| Art. 9]] DSGVO das zulässt. Das Thüringer Datenschutzgesetz regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+16&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 16]] [[ThürDSG]]. Dabei knüpft § 16 Abs. 1 ThürDSG an Art. 6 Abs. 1 UA 1 Buchstabe e DSGVO ([[Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]]) an, wobei vorläufig offen bleiben muss, ob die Vorschrift einen eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. § 16 Abs. 2 ThürDSG erlaubt [[besondere Kategorien personenbezogener Daten]] unter im Einzelfall möglicherweise etwas anderen Voraussetzungen zu verarbeiten, als [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html| Art. 9]] DSGVO das zulässt.
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 +===== Sonstiges Recht =====
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 +Das Erfordernis nach Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist umfassend zu verstehen. Art. 6, insbesondere Absatz 1 UA 1, DSGVO sind also nur eine notwendige aber nicht unbedingt auch hinreichende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit. Auch aus anderen Vorschriften können sich Anforderungen für die Rechtmäßigkeit ergeben, zum Beispiel in Form der notwendigen Anhörung/Mitwirkung von Betriebs- oder Personalrat.
  
 ===== Weblinks ===== ===== Weblinks =====
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