Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung |
pruefungen [2020/04/01 23:55] – [Mündliche Prüfungen] Martin Neldner | pruefungen [2021/01/21 21:37] (aktuell) – [Elektronische Prüfungen] Admin |
---|
===== Elektronische Prüfungen ===== | ===== Elektronische Prüfungen ===== |
| |
Sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen können grundsätzlich auch unter Einsatz von [[Kollaborationssoftware]], insbesondere [[Videokonferenzsystem|Videokonferenzsystemen]] auch elektronisch durchgeführt werden. | Sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen können technisch auch unter Einsatz von IT, insbesondere [[Kollaborationssoftware]], [[Videokonferenzsystem|Videokonferenzsystemen]], spezieller Prüfungssoftware und gegebenenfalls auch für Prüfungszwecke angepassten [[Lernmanagementsystem|Lernmanagementsystemen]] auch elektronisch durchgeführt werden als elektronische Prüfungen(E-Prüfungen). Allerdings ist dennoch zu bedenken, dass es sich rechtlich um eigenständige Prüfungsformen handelt, für die es einer geeigneten Rechtsgrundlage bedarf.((Vgl. [[https://wiki.llz.uni-halle.de/Rechtsgrundlagen_elektronischer_Pr%C3%BCfungen|wiki.llz.uni-halle.de: Rechtsgrundlagen elektronischer Prüfungen]] mit Verweis u.a. auf [[https://openjur.de/u/323500.html|VG Hannover, Beschluss vom 10.12.2008 - 6 B 5583/08]].)) Diese Rechtsgrundlage wird dann auch die Basis sein für die Prüfung der datenschutzrechtlichen [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]. |
| |
Bei mündlichen Prüfungen sollte insbesondere Augenmerk darauf gelegt werden, dass das Videokonferenzsystem auch für hohen [[Schutzbedarf]] geeignet sein muss. Das sollte dann auch im [[VVT]] dokumentiert sein. | Bei Elektronischen Prüfungen als Ersatz für mündliche Prüfungen sollte insbesondere Augenmerk darauf gelegt werden, dass das Videokonferenzsystem auch für hohen [[Schutzbedarf]] geeignet sein muss. Das sollte dann auch im [[VVT]] dokumentiert sein. In aller Regel wird auch eine [[Datenschutz-Folgenabschätzung]] (DSFA) erforderlich sein. |
| |
Bei schriftlichen Prüfungen werden aktuelle Videokonferenzsystem nur eine datenschutzrechtlich bedenkliche Videoüberwachung leisten können, die relativ leicht umgangen werden kann (was einen Teil der Bedenken ausmacht).((Zu einem eindrücklichen Beispiel: [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/homeoffice-klausuren-und-videoueberwachung-datenschutz-0-punkte/|datenschutzbeauftragter.info: Homeoffice, Klausuren und Videoüberwachung – Datenschutz: 0 Punkte]], abgerufen am 1.4.2020.)) | Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[:TU:Abschlussleistung per Videokonferenz (TU)]] |
| |
| Bei Elektronischen Prüfungen als Ersatz für schriftliche Prüfungen wird danach zu unterscheiden sein, ob die Prüfungsleistung vor Ort an Computern der Bildungseinrichtung erbracht wird oder zu Hause. Im letzteren Fall werden aktuelle Videokonferenzsysteme nur eine datenschutzrechtlich bedenkliche Videoüberwachung leisten können, die relativ leicht umgangen werden kann (was einen Teil der Bedenken ausmacht).((Zu einem eindrücklichen Beispiel: [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/homeoffice-klausuren-und-videoueberwachung-datenschutz-0-punkte/|datenschutzbeauftragter.info: Homeoffice, Klausuren und Videoüberwachung – Datenschutz: 0 Punkte]], abgerufen am 1.4.2020.)) Es bedarf also neuartiger technologischer Ansätze, um auch ein Pendant zu schriftlichen Prüfungen elektronisch durchführen zu können. |
| |
| Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[:TU:Elektronische Prüfungen (TU)|Elektronische Prüfungen (TU)]], [[TU:Take Home Exam]]. |
| |
===== Wissenschaftliche Arbeiten ===== | ===== Wissenschaftliche Arbeiten ===== |