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pruefungen [2018/11/22 12:48] – [Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen] Admin | pruefungen [2021/01/21 21:37] (aktuell) – [Elektronische Prüfungen] Admin | ||
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Die Durchführung von **Prüfungen** bedeutet stets die [[Verarbeitung]] besonders sensibler Daten der geprüften [[betroffene Person|betroffenen Person]]. Daher müssen höchste Standards für den [[Datenschutz]] beachtet werden - nicht nur bei den eigentlichen Prüfungenergebnissen sondern auf allen Abschnitten von der Erbringung der Prüfungsleistung bis zur Bekanntgabe der Note und ggf. noch darüber hinaus in etwaigen Verfahren zur Überprüfung der Note (auf Remonstration, | Die Durchführung von **Prüfungen** bedeutet stets die [[Verarbeitung]] besonders sensibler Daten der geprüften [[betroffene Person|betroffenen Person]]. Daher müssen höchste Standards für den [[Datenschutz]] beachtet werden - nicht nur bei den eigentlichen Prüfungenergebnissen sondern auf allen Abschnitten von der Erbringung der Prüfungsleistung bis zur Bekanntgabe der Note und ggf. noch darüber hinaus in etwaigen Verfahren zur Überprüfung der Note (auf Remonstration, | ||
- | ====== Prüfungsvorbereitung ====== | + | ===== Schriftliche Prüfungen |
- | Prüfungen werden den zu prüfenden Personen heutzutage üblicherweise mittels Einschreibesystemen bekanntgegeben, | + | |
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+ | Prüfungen werden den zu prüfenden Personen heutzutage üblicherweise mittels Einschreibesystemen bekanntgegeben, | ||
Personenbezogene andere Bekanntmachungen müssen stets nicht-öffentlich erfolgen. Beispielsweise Ladungen zu mündlichen Prüfungen sollten auch über das Einschreibesystem erfolgen, wenn das technisch zulässig ist. Alternativ ist auch eine individuelle Ladung per Brief möglich oder ggf. eine [[Email]] an eine verifizierte Adresse, in der Regel die interne Mailadresse (abc@tu-ilmenau.de). **Ein Aushang oder gar ein Ins-Netz-Stellen unterbleibt bei Angabe von Klarnamen in jedem Falle!** Im Notfall, wenn eine Bekanntgabe per Aushang wirklich unvermeidlich ist, sollte mittels der Matrikelnummer [[Pseudonymität|pseudonymisiert]] werden, auch wenn das eine eher schwache Art der Pseudonymisierung ist. Die Prüfungsnummer, | Personenbezogene andere Bekanntmachungen müssen stets nicht-öffentlich erfolgen. Beispielsweise Ladungen zu mündlichen Prüfungen sollten auch über das Einschreibesystem erfolgen, wenn das technisch zulässig ist. Alternativ ist auch eine individuelle Ladung per Brief möglich oder ggf. eine [[Email]] an eine verifizierte Adresse, in der Regel die interne Mailadresse (abc@tu-ilmenau.de). **Ein Aushang oder gar ein Ins-Netz-Stellen unterbleibt bei Angabe von Klarnamen in jedem Falle!** Im Notfall, wenn eine Bekanntgabe per Aushang wirklich unvermeidlich ist, sollte mittels der Matrikelnummer [[Pseudonymität|pseudonymisiert]] werden, auch wenn das eine eher schwache Art der Pseudonymisierung ist. Die Prüfungsnummer, | ||
- | ====== Prüfungsdurchführung | + | ==== Prüfungsdurchführung ==== |
Schriftliche Prüfungen werden üblicherweise in Hörsälen oder großen Seminarräumen geschrieben. Den Anwesenden ist also bekannt, wer an der Prüfung teilnimmt. Demzufolge sind Listen, auf denen die Prüfungsteilnehmer ihre Anwesenheit bestätigen zwar antiquiert aber zulässig, so lange keine elektronische Anwesenheitskontrolle durchgeführt wird. Dennoch sollten die Listen nur zur Unterschriftsleistung Prüflingen vorgelegt werden und bei größeren Prüfungen auch die passende Seite mit dem Namen von der Aufsicht herausgesucht werden. Weitere Einsichtnahmen durch Studierende sind nicht zuzulassen. | Schriftliche Prüfungen werden üblicherweise in Hörsälen oder großen Seminarräumen geschrieben. Den Anwesenden ist also bekannt, wer an der Prüfung teilnimmt. Demzufolge sind Listen, auf denen die Prüfungsteilnehmer ihre Anwesenheit bestätigen zwar antiquiert aber zulässig, so lange keine elektronische Anwesenheitskontrolle durchgeführt wird. Dennoch sollten die Listen nur zur Unterschriftsleistung Prüflingen vorgelegt werden und bei größeren Prüfungen auch die passende Seite mit dem Namen von der Aufsicht herausgesucht werden. Weitere Einsichtnahmen durch Studierende sind nicht zuzulassen. | ||
- | Bei Prüflingen mit Schreibzeitverlängerungen ist zu prüfen, wie ein datenschutzgerechter Umgang im Einzelfall sichergestellt werden kann, wobei zu berücksichtigen ist, dass hier in der Regel ein Bezug zu Gesundheitsdaten gegeben ist und damit die verschärften Regeln für [[besondere Kategorien personenbezogener Daten]] gem. [[https:// | + | Bei Prüflingen mit Schreibzeitverlängerungen ist zu prüfen, wie ein datenschutzgerechter Umgang im Einzelfall sichergestellt werden kann, wobei zu berücksichtigen ist, dass hier in der Regel ein Bezug zu Gesundheitsdaten gegeben ist und damit die verschärften Regeln für [[: |
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+ | ==== Prüfungsunfähigkeit ==== | ||
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+ | Siehe Artikel [[Prüfungsunfähigkeit]]. Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[TU: | ||
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+ | Regelfall für die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen ist mittels Prüfungsverwaltungssystem. | ||
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+ | Nur wenn das im Ausnahmefall technisch nicht möglich ist, dürfen alternative Verfahren zur Anwendung kommmen, insbesondere der Aushang von **ID-Nummer** und Note. Auch das sollte möglichst im Sekretariat und nicht in einem allgemein zugänglichen Schaukasten erfolgen, so dass ein flächendeckendes Abschreiben oder Abfotografieren verhindert werden kann. Auch die ID-Nummer((Zu Details siehe: [[https:// | ||
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+ | Der Aushang von Matrikelnummer und Note sollte ausschließlich in Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten geschehen, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Unter keinen Umständen darf ein Aushang von Name und Note erfolgen. | ||
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+ | Eine nur für eine einzelne Prüfung verwendete, ausreichend lange **Nummer für den einmaligen Gebrauch** wäre eine mögliche datenschutzkonforme Alternative. | ||
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+ | ==== Einsicht in Prüfungsunterlagen ==== | ||
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+ | Aus der datenschutzrechtlichen Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen: Grundsätzlich besteht ein Anspruch der geprüften Person auf Einsicht in die (eigenen!) Prüfungsunterlagen. Die Herausgabe von Kopien wird unterschiedlich beurteilt. Daher sollten Prüferanmerkungen konsequent auf den Korrekturrand geschrieben werden, damit bei Bedarf eine saubere Trennung von der Klausurlösung möglich ist und sich damit die Anmerkungen gegebenenfalls auch leichter schwärzen lassen.((Grundlegend zum datenschutzrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsunterlagen: | ||
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+ | Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[TU: | ||
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+ | ==== Verbleib der Prüfungsunterlagen ==== | ||
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+ | Prüfungsunterlagen datenschutzgerecht aufzubewahren (z.B. im Archiv) sind nach Ablauf der [[Aufbewahrungsfrist]] (z.B. 2 Jahre für Klausuren((Vgl. [[http:// | ||
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+ | ===== Mündliche Prüfungen ===== | ||
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+ | Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungen, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etc. muss vertraulich geschehen. Auch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapier) und Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet. | ||
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+ | ===== Elektronische Prüfungen ===== | ||
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+ | Sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen können technisch auch unter Einsatz von IT, insbesondere [[Kollaborationssoftware]], | ||
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+ | Bei Elektronischen Prüfungen als Ersatz für mündliche Prüfungen sollte insbesondere Augenmerk darauf gelegt werden, dass das Videokonferenzsystem auch für hohen [[Schutzbedarf]] geeignet sein muss. Das sollte dann auch im [[VVT]] dokumentiert sein. In aller Regel wird auch eine [[Datenschutz-Folgenabschätzung]] (DSFA) erforderlich sein. | ||
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+ | Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[: | ||
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+ | Bei Elektronischen Prüfungen als Ersatz für schriftliche Prüfungen wird danach zu unterscheiden sein, ob die Prüfungsleistung vor Ort an Computern der Bildungseinrichtung erbracht wird oder zu Hause. Im letzteren Fall werden aktuelle Videokonferenzsysteme nur eine datenschutzrechtlich bedenkliche Videoüberwachung leisten können, die relativ leicht umgangen werden kann (was einen Teil der Bedenken ausmacht).((Zu einem eindrücklichen Beispiel: [[https:// | ||
- | ====== Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen ====== | + | Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[: |
- | Regelfall für die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen ist mittels Prüfungsverwaltungssystem. Nur wenn das im Ausnahmefall technisch nicht möglich ist, dürfen alternative Verfahren zur Anwendung kommmen, insbesondere der Aushang von Prüfungsnummer und Note. Auch das sollte möglichst im Sekretariat und nicht an einem allgemein zugänglichen Schaukasten erfolgen. Unter keinen Umständen darf ein Aushang von Name und Note erfolgen. | + | ===== Wissenschaftliche Arbeiten ===== |
- | ====== Einsicht | + | Wissenschaftliche Arbeiten, wie Seminararbeiten und vor allem Abschlussarbeiten, |
- | Aus der datenschutzrechtlichen Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen: Grundsätzlich besteht ein Anspruch der geprüften Person auf Einsicht in die (eigenen!) Prüfungsunterlagen. Die Herausgabe | + | Auch wenn viele Ausgestaltungen möglich sind: Zumindest |
+ | Auch bei Ausfertigungen von wissenschaftlichen Arbeiten ohne Anmerkungen ist eine Einwilligung hilfreich. Zu bedenken ist hier, dass auch bei solchen Arbeiten personenbezogene Daten bekannt werden können, die für die betroffene Person peinlich bis problematisch sind. Das können zum Beispiel ungeschickte oder mittlerweile ungehörige Formulierungen((Wer vor Jahrzehnten in einer geschichtswissenschaftlichen Proseminararbeit aus Unkenntnis den Begriff " | ||
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