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pruefungen [2019/06/27 18:10] – [Einsicht in Prüfungsunterlagen] Admin | pruefungen [2020/04/01 23:55] – [Mündliche Prüfungen] Martin Neldner | ||
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- | ====== Einsicht in Prüfungsunterlagen | + | ==== Einsicht in Prüfungsunterlagen ==== |
- | Aus der datenschutzrechtlichen Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen: Grundsätzlich besteht ein Anspruch der geprüften Person auf Einsicht in die (eigenen!) Prüfungsunterlagen. Die Herausgabe von Kopien wird unterschiedlich beurteilt. Daher sollten Prüferanmerkungen konsequent auf den Korrekturrand geschrieben werden, damit bei Bedarf eine saubere Trennung von der Klausurlösung möglich ist und sich damit die Anmerkungen gegebenenfalls auch leichter schwärzen lassen.((Grundlegend zum datenschutzrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsunterlagen: | + | Aus der datenschutzrechtlichen Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen: Grundsätzlich besteht ein Anspruch der geprüften Person auf Einsicht in die (eigenen!) Prüfungsunterlagen. Die Herausgabe von Kopien wird unterschiedlich beurteilt. Daher sollten Prüferanmerkungen konsequent auf den Korrekturrand geschrieben werden, damit bei Bedarf eine saubere Trennung von der Klausurlösung möglich ist und sich damit die Anmerkungen gegebenenfalls auch leichter schwärzen lassen.((Grundlegend zum datenschutzrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsunterlagen: |
- | ====== Verbleib der Prüfungsunterlagen ====== | + | Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[TU: |
- | Prüfungsunterlagen | + | ==== Verbleib der Prüfungsunterlagen |
- | ====== Mündliche Prüfungen | + | Prüfungsunterlagen datenschutzgerecht aufzubewahren (z.B. im Archiv) sind nach Ablauf der [[Aufbewahrungsfrist]] (z.B. 2 Jahre für Klausuren((Vgl. [[http:// |
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+ | ===== Mündliche Prüfungen ===== | ||
Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungen, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etc. muss vertraulich geschehen. Auch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapier) und Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet. | Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungen, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etc. muss vertraulich geschehen. Auch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapier) und Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet. | ||
- | {{tag> | + | ===== Elektronische Prüfungen ===== |
+ | Sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen können grundsätzlich auch unter Einsatz von [[Kollaborationssoftware]], | ||
- | ==== Verbleib der Prüfungsunterlagen ==== | + | Bei mündlichen Prüfungen sollte insbesondere Augenmerk darauf gelegt werden, dass das Videokonferenzsystem auch für hohen [[Schutzbedarf]] geeignet sein muss. Das sollte dann auch im [[VVT]] dokumentiert sein. |
- | Prüfungsunterlagen datenschutzgerecht aufzubewahren | + | Bei schriftlichen Prüfungen werden aktuelle Videokonferenzsystem nur eine datenschutzrechtlich bedenkliche Videoüberwachung leisten können, die relativ leicht umgangen werden kann (was einen Teil der Bedenken ausmacht).((Zu einem eindrücklichen Beispiel: |
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- | ===== Mündliche Prüfungen ===== | + | |
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- | Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungen, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etc. muss vertraulich geschehen. Auch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapier) und Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet. | + | |
===== Wissenschaftliche Arbeiten ===== | ===== Wissenschaftliche Arbeiten ===== |