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pruefungen [2019/06/27 18:10] – [Einsicht in Prüfungsunterlagen] Adminpruefungen [2020/04/01 23:55] – [Mündliche Prüfungen] Martin Neldner
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-====== Einsicht in Prüfungsunterlagen ======+==== Einsicht in Prüfungsunterlagen ====
  
-Aus der datenschutzrechtlichen Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen: Grundsätzlich besteht ein Anspruch der geprüften Person auf Einsicht in die (eigenen!) Prüfungsunterlagen. Die Herausgabe von Kopien wird unterschiedlich beurteilt. Daher sollten Prüferanmerkungen konsequent auf den Korrekturrand geschrieben werden, damit bei Bedarf eine saubere Trennung von der Klausurlösung möglich ist und sich damit die Anmerkungen gegebenenfalls auch leichter schwärzen lassen.((Grundlegend zum datenschutzrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsunterlagen:  [[http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=198059&doclang=DE&mode=req&occ=first|EuGH (2. Kammer), Urteil vom 20.12.2017 – C-434/16 (Nowak/Data Protection Commissioner) ]]))+Aus der datenschutzrechtlichen Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen: Grundsätzlich besteht ein Anspruch der geprüften Person auf Einsicht in die (eigenen!) Prüfungsunterlagen. Die Herausgabe von Kopien wird unterschiedlich beurteilt. Daher sollten Prüferanmerkungen konsequent auf den Korrekturrand geschrieben werden, damit bei Bedarf eine saubere Trennung von der Klausurlösung möglich ist und sich damit die Anmerkungen gegebenenfalls auch leichter schwärzen lassen.((Grundlegend zum datenschutzrechtlichen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsunterlagen: [[http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=198059&doclang=DE&mode=req&occ=first|EuGH (2. Kammer), Urteil vom 20.12.2017 – C-434/16 (Nowak/Data Protection Commissioner)]].))
  
-====== Verbleib der Prüfungsunterlagen ======+Spezifisch zur TU Ilmenau siehe [[TU:Prüfungseinsicht]]
  
-Prüfungsunterlagen datenschutzgerecht aufzubewahren (z.B. im Archiv) sind nach Ablauf der [[:aufbewahrungsfrist|]] (z.B. 2 Jahre für Klausuren((Vgl.  [[http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/|Datenbank für Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau]])) ) datenschutzgerecht zu vernichten (idR über das Archiv). Eine Aufbewahrung über die Aufbewahrungsfristen hinaus sollte unterbleiben.+==== Verbleib der Prüfungsunterlagen ====
  
-====== Mündliche Prüfungen ======+Prüfungsunterlagen datenschutzgerecht aufzubewahren (z.B. im Archiv) sind nach Ablauf der [[Aufbewahrungsfrist]] (z.B. 2 Jahre für Klausuren((Vgl. [[http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/| Datenbank für Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau]].))) datenschutzgerecht zu vernichten (idR über das Archiv). Eine Aufbewahrung über die Aufbewahrungsfristen hinaus sollte unterbleiben. 
 + 
 +===== Mündliche Prüfungen =====
  
 Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungen, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etc. muss vertraulich geschehen. Auch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapier) und Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet. Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungen, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etc. muss vertraulich geschehen. Auch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapier) und Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet.
  
-{{tag>Artikel}}+===== Elektronische Prüfungen =====
  
 +Sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen können grundsätzlich auch unter Einsatz von [[Kollaborationssoftware]], insbesondere [[Videokonferenzsystem|Videokonferenzsystemen]] auch elektronisch durchgeführt werden.
  
-==== Verbleib der Prüfungsunterlagen ====+Bei mündlichen Prüfungen sollte insbesondere Augenmerk darauf gelegt werden, dass das Videokonferenzsystem auch für hohen [[Schutzbedarf]] geeignet sein muss. Das sollte dann auch im [[VVT]] dokumentiert sein.
  
-Prüfungsunterlagen datenschutzgerecht aufzubewahren (z.B. im Archivsind nach Ablauf der [[Aufbewahrungsfrist]] (z.B. 2 Jahre für Klausuren((Vgl. [[http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/| Datenbank für Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau]].))) datenschutzgerecht zu vernichten (idR über das Archiv). Eine Aufbewahrung über die Aufbewahrungsfristen hinaus sollte unterbleiben. +Bei schriftlichen Prüfungen werden aktuelle Videokonferenzsystem nur eine datenschutzrechtlich bedenkliche Videoüberwachung leisten können, die relativ leicht umgangen werden kann (was einen Teil der Bedenken ausmacht).((Zu einem eindrücklichen Beispiel: [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/homeoffice-klausuren-und-videoueberwachung-datenschutz-0-punkte/|datenschutzbeauftragter.info: Homeoffice, Klausuren und Videoüberwachung – Datenschutz: 0 Punkte]], abgerufen am 1.4.2020.))
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-===== Mündliche Prüfungen ===== +
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-Auch bei mündlichen Prüfungen ist der Datenschutz strikt zu beachten. Die Ladung zu mündlichen Prüfungendie Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen etcmuss vertraulich geschehenAuch hier sollte bei Prüfungsunterlagen strikt getrennt werden zwischen Bearbeitungen der geprüften Person (z.B. Konzeptpapierund Aufzeichnungen der Prüfer. Gäste dürfen bei mündlichen Prüfungen nur zugelassen werden, soweit das die jeweilige Prüfungsordnung gestattet.+
  
 ===== Wissenschaftliche Arbeiten ===== ===== Wissenschaftliche Arbeiten =====
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