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personalrat [2019/06/28 19:04] – [Weblinks] Adminpersonalrat [2020/12/15 21:21] – [Personalrat] Admin
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 ====== Personalrat ====== ====== Personalrat ======
  
-Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[:thuerdsg:80_thuerpersvg|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG]] besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell **Personalvertretungen** nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen.+Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. 
 + 
 +===== Personalrat als Verantwortlicher? ===== 
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 +In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[:thuerdsg:80_thuerpersvg|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG]] besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell **Personalvertretungen** nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen.
  
 Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] im Sinne der [[DSGVO]] handelt, mit einem "JA!" beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. (Zu Details siehe [[:thuerdsg:80_thuerpersvg#europarechtlicher_kontext|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext]].) Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] im Sinne der [[DSGVO]] handelt, mit einem "JA!" beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. (Zu Details siehe [[:thuerdsg:80_thuerpersvg#europarechtlicher_kontext|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext]].)
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