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meldung_eines_datenschutzverstosses [2018/11/20 11:11] – Martin Neldner | meldung_eines_datenschutzverstosses [2018/11/21 13:40] – Martin Neldner | ||
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Die Meldung muss innerhalb von **72 Stunden** nach Bekanntwerden des Datenschutzverstoßes erfolgen. Die Zeit ist außerordentlich knapp, vor allem, da Abhilfemaßnahmen möglichst schon ganz oder teilweise umgesetzt und in der Meldung dokumentiert sein sollten. Allein das Entfernen von Inhalten im [[Cache]] von [[Google]] kann schon Stunden in Anspruch nehmen. | Die Meldung muss innerhalb von **72 Stunden** nach Bekanntwerden des Datenschutzverstoßes erfolgen. Die Zeit ist außerordentlich knapp, vor allem, da Abhilfemaßnahmen möglichst schon ganz oder teilweise umgesetzt und in der Meldung dokumentiert sein sollten. Allein das Entfernen von Inhalten im [[Cache]] von [[Google]] kann schon Stunden in Anspruch nehmen. | ||
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+ | Bei der Meldung eines Datenschutzverstoßes ist die Verwendung eines Formular nicht vorgeschrieben. Es kann sich aber anbieten, vom Landesdatenschutzbeauftragten vorgeschlagene Formulare zu nutzen, z.B. vom [[TLfDI]] {{formular_meldung_datenpanne.docx|dieses Formular}}((Quelle: | ||
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