Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
grundsaetze_fuer_die_verarbeitung_personenbezogener_daten [2019/07/02 18:35] Admingrundsaetze_fuer_die_verarbeitung_personenbezogener_daten [2020/06/05 16:12] (aktuell) – [Weitere Grundsätze] Admin
Zeile 14: Zeile 14:
 (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ("Rechenschaftspflicht"). (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ("Rechenschaftspflicht").
 // //
 +
 +===== Grundsatz der Rechtmäßigkeit =====
  
 Eine doppelte Sonderstellung nimmt in dem Katalog die "Rechtmäßigkeit" gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO ein: Zum einen ist es der einzige Grundsatz, zu dem es unter der Überschrift [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] mit [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html|Art. 6]] DSGVO einen eigenen Artikel zur Präzisierung gibt und zum anderen ist es der einzige Grundsätz, der sich vorrangig (wenn auch nicht ausschließlich; siehe [[Erforderlichkeit]]) mit dem "Ob" der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst, während bei den anderen Grundsätzen der Schwerpunkt eher auf dem "Wie" und "Wieviel" liegt. Eine doppelte Sonderstellung nimmt in dem Katalog die "Rechtmäßigkeit" gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO ein: Zum einen ist es der einzige Grundsatz, zu dem es unter der Überschrift [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] mit [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html|Art. 6]] DSGVO einen eigenen Artikel zur Präzisierung gibt und zum anderen ist es der einzige Grundsätz, der sich vorrangig (wenn auch nicht ausschließlich; siehe [[Erforderlichkeit]]) mit dem "Ob" der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst, während bei den anderen Grundsätzen der Schwerpunkt eher auf dem "Wie" und "Wieviel" liegt.
 +
 +Die Grundsätze gelten für alle Verarbeitungen und unmittelbar. Auch durch Einwilligung sind grundsätzlich keine Abweichungen nötig.(([[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fbeckokdatens_28%2Fewg_dsgvo%2Fcont%2Fbeckokdatens.ewg_dsgvo.a5.glb.glv.htm&pos=9&hlwords=on|BeckOK DatenschutzR/Schantz, 28. Ed. 1.2.2019, DS-GVO Art. 5 Rn. 26]] stellt das für die [[Datenminimierung]] fest aber es sind keine Gründe ersichtlich, warum das nicht für alle Grundsätze gelten sollte.))
 +
 +===== Weitere Grundsätze =====
 +
 +  * [[Zweckbindung]]
 +  * [[Datenminimierung]]
 +  * [[Integrität]] und [[Vertraulichkeit]] mit einem unklaren Verhältnis zu [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/32.html|Art. 32]] DSGVO ([[Sicherheit der Verarbeitung]]): Die Grundsätze müssten eigentlich die allgemeine, übergeordnete Regelung sein, allerdings sind inhaltlich Integrität und Vertraulichkeit nur zwei Ziele von mehreren, denen die Sicherheit der Verarbeitung dient.(([[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fkomm%2fBeckOKDatenS_28%2fEWG_DSGVO%2fcont%2fBECKOKDATENS%2eEWG_DSGVO%2eA5%2eglB%2eglVIII%2ehtm|BeckOK DatenschutzR/Schantz, 28. Ed. 1.2.2019, DS-GVO Art. 5 Rn. 35, 36]] hilft insoweit nicht weiter.))
 +
 +===== Weblinks =====
 +
 +  * [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fkomm%2fBeckOKDatenS_28%2fEWG_DSGVO%2fcont%2fBECKOKDATENS%2eEWG_DSGVO%2eA5%2eglA%2eglII%2ehtm|BeckOK DatenschutzR/Schantz, 28. Ed. 1.2.2019, DS-GVO Art. 5 Rn. 2, 3]]
  
  
 {{tag>Artikel}} {{tag>Artikel}}
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (erstellt für aktuelle Seite)