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email [2019/04/06 23:31] – [Verschlüsselung und digitale Signatur] Martin Neldneremail [2022/02/25 11:31] (aktuell) – [Generelle Sicherheitshinweise für den Umgang mit Emails] Admin
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   - Wenn kein datenschutzkonformes IT-System zur Verfügung steht, ist zu prüfen, ob ein solches beschafft werden kann.   - Wenn kein datenschutzkonformes IT-System zur Verfügung steht, ist zu prüfen, ob ein solches beschafft werden kann.
   - Sensible Daten werden nicht per Mail versendet.   - Sensible Daten werden nicht per Mail versendet.
-  - Dateianhänge mit personenbezogenen Daten werden nur ausnahmsweise und dann verschlüsselt versendet. Das Passwort darf nicht per Mail übermittelt werden. Für den regelmäßigen Austausch von Dateien stehen für Daten mit normalem [[Schutzbedarf]] [[sharepoint|Sharepoint]] und [[cloud|Cloud]] zur Verfügung. Zudem bedarf es eines Eintrags im [[verzeichnis_von_verarbeitungstaetigkeiten|Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]].+  - Dateianhänge mit personenbezogenen Daten werden nur ausnahmsweise und dann verschlüsselt versendet. Das Passwort darf dann nicht per Mail übermittelt werden. Für den regelmäßigen Austausch von Dateien stehen für Daten mit normalem [[Schutzbedarf]] [[sharepoint|Sharepoint]] und [[cloud|Cloud]] zur Verfügung. Zudem bedarf es eines Eintrags im [[verzeichnis_von_verarbeitungstaetigkeiten|Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]]. 
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 +===== Generelle Sicherheitshinweise für den Umgang mit Emails ===== 
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 +  - Personenbezogene Daten dienstlicher Natur NIEMALS über private Emailaccounts versenden. Der Empfang solcher Daten auf dem privaten Emailaccount ist als möglicher [[Datenschutzvorfall]] dem betrieblichen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu melden. 
 +  - Personenbezogene oder geheime Daten nicht als Betreff verwenden. 
 +  - VOR dem Versenden der Mail immer die Richtigkeit der Empfänger prüfen. 
 +  - Beim Empfang von Emails prüfen, ob die Email tatsächlich vom vermeintlichen Absender stammt. 
 +  - Bei Anhängen VOR dem Öffnen prüfen, ob die Mail von einem vertrauenswürdigen Absender stammt, inhaltlich sinnvoll ist und der Anhang keine Gefahr darstellen kann. 
 +  - Wenn dienstliche Emails, soweit es nicht ohnehin verboten ist, unvermeidlich von privaten Geräten ([[BYOD]]) abgerufen werden müssen, dann in einem sicheren Webbrowser, der möglichst nicht für andere Zwecke verwendet wird. Keine Verwendung von Clients, wie Outlook oder Thunderbird, bzw. Apps, wie Gmail, um auf privaten Geräten dienstliche Mails abzurufen oder zu senden.((Hintergrund ist, dass dazu regelmäßig Benutzernamen, Passwörter und Emails lokal gespeichert werden, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.)) 
 +  - Drohungen, zum Beispiel mit der Sperre von Accounts, sind ein deutliches Zeichen für einen Angriff. 
 +  - Möglichst signierte Emails (siehe unten) verwenden und beim Empfang von Emails auf die Signatur achten. (Im Outlook-Posteingang durch eine rotes Siegel/rote "Schleife" ersichtlich.)
  
 ===== Verschlüsselung und digitale Signatur ===== ===== Verschlüsselung und digitale Signatur =====
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 Im Rahmen des [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 Buchstabe f [[DSGVO]] sichert also die Verschlüsselung das [[Gewährleistungsziel]] der [[Vertraulichkeit]] und die digitale Signatur das Gewährleistungsziel der [[Integrität]]. Im Rahmen des [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 Buchstabe f [[DSGVO]] sichert also die Verschlüsselung das [[Gewährleistungsziel]] der [[Vertraulichkeit]] und die digitale Signatur das Gewährleistungsziel der [[Integrität]].
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 +===== Maßnahmen bei Nichterreichbarkeit =====
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 +Bei personenbezogenen Emailadressen ist es fast immer problematisch, wie mit der Situation umzugehen ist, dass die betreffende Person nicht erreichbar ist. "Lösungen" sind in den meisten Fällen nur Näherungen.((Siehe beispielsweise [[https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen_und_handlungshilfen/e_mail_weiterleitung_bei_laengerer_abwesenheit_oder_ausscheiden_aus_dem_betrieb-15413|Freie Hansestadt Bremen Die Landesbeauftragte für Datenschutz: E-Mail-Weiterleitung bei längerer Abwesenheit oder Ausscheiden aus dem Betrieb]].)) Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob Standardmaßnahmen angemessen sind.
 +
 +Bei **vorübergehender Abwesenheit** ist die Schaltung einer Abwesenheitsnachricht zumindest für interne Absender zweckmäßig. Zumindest bei externen Absender sollte aber genau abgewogen werden, ob und welche Daten des Beschäftigten nach außen kommunziert werden: Gründe und Dauer der Abwesenheit können durchaus sensible personenbezogene Daten sein, die nicht leichtfertig an Dritte übermittelt werden dürfen. Eine automatische Weiterleitung von Emails sollte normalerweise ebenfalls nicht erfolgen, damit bei etwaigen privaten Emails das Fernmeldegeheimnis (von Absender wie beabsichtigtem Empfänger) gewahrt bleibt.
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 +Bei **langfristiger oder dauernder Abwesenheit** sollte der Eingang neuer Emails zeitnah gesperrt werden, so dass die Absender entscheiden können, ob sie die Email an eine andere Person senden (dienstlicher Inhalt) oder nicht (privater Inhalt). Das Einsichtnahme in bestehende Emails sollte so zurückhaltend wie möglich erfolgen; zum Beispiel sollten anhand ihrer Betreffzeile als privat erkennbare Emails nicht geöffnet sondern gelöscht werden.((Eine offene Frage ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dem Betreff nach private Emails zum Beispiel bei einem Todesfall an Angehörige weitergeleitet werden können.)) Das Verfahren zur Einsichtnahme dürfte in der Regel durch die [[Personalvertretung]] mitbestimmungspflichtig sein.
  
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